Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Gibt es eigentlich irgendwo eine Übersicht, welche GBAs schon bei den Amtsgerichten angesiedelt sind und welche nicht?


    LMGTFY
    Erster Treffer. Verlinkt auf die bereits genannte Seite.
    Die zentralen Grundbuchämter haben auf ihren eigenen Homepages teilweise auch Übersichten veröffentlicht, z.B. Mannheim und für deinen Beritt Maulbronn.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Merci. Genau das habe ich gesucht, aber bislang leider nicht gefunden. :daumenrau

    Die Zuständigkeiten auf den Homepages der Amtsgericht kenne ich. Aber da alles so zentralisiert wird, ,müßte man sich dort ja bundesweit einen Wolf suchen.

  • @Steinkauz: Was sagt der Buschfunk zu den ehedem (Ablauf der Bewerbungsfrist war am 18.09.2015) seitens des OLG Karlsruhe hier:
    http://www.olg-karlsruhe.de/pb/,Lde/Grundb…ISTPAGE=1151015

    ausgeschriebenen A-13-Stellen bei den badischen zentralen Grundbuchämtern ? Bewerben konnte sich ja (nahezu) jeder, der die Voraussetzungen für die Tätigkeit als Rechtspfleger nach § 2 RPflG erfüllt. Gibt es viele Bewerbungen von Rechtspflegern, die bislang nicht im Grundbuchbereich tätig sind oder waren ?

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Da kann ich Dir leider ( noch ) nix dazu sagen.
    Schätze aber mal, dass Bewerbungen aus dem Südbadischen - aus bekannten Gründen - überschaubar sein dürften.

  • Nach der Änderung der 1.VVLFGG sind mit dem Programm NOAH für alle Bereiche (UR, Nachlassgericht, Betreuungsgericht und Verwahrungsbuch) elektronische Namensverzeichnisse zu führen.
    Müssen diese Namensverzeichnisse in NOAH besonders angelegt werden oder werden diese automatisch anhand der eingegebenen Vorgangsdaten erzeugt ?
    Wo können diese Namensverzeichnisse in NOAH aufgerufen werden ?

  • Der jetzt veröffentliche Personalmehrbedarf bei den künftigen Betreuungs- und Nachlassgerichten ist ja unglaublich gering. Wie man mit so wenig Personal diese Aufgaben bewältigen will ist nicht zu fassen.


    Wenn man alle hier jüngst kolportierten BaWü-Besonderheiten (Entgegennahmebeschluß, "temporäre" 100er-Flurstücke, Akten aus Kornwestheim) abstellen würde, wäre der Personalbedarf dann realistischer?

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Sicher nicht. Zu bedenken ist, dass die Akten (Nachlassakten, Testamente in amtlicher Verwahrung, Betreuungsakten) zuerst einmal im neuen Gericht erfasst - vom neuen Programm ForumStar - werden müssen, damit man sie überhaupt findet. Die Übertragung der Daten von NOAH auf ForumStar funktioniert bis jetzt noch nicht einwandfrei.
    ForumStar muss bei den neuen Nachlassrichtern erst noch geschult werden, wann ?

    Zudem werden bei den neuen Nachlassgerichten viele alte Nachlassgerichte zentralisiert, mit entsprechenden alten Karteikästen, Verzeichnissen usw.
    Allein die Einordnung und Erfassung dieser Unterlagen und Nachlassakten bei den neuen Gerichten ist ein immenser Aufwand. Jedes Notariat hat alte schwierige Fälle, die dann geballt auf wenige Nachlassrichter zukommen. Gleichzeitig sollen aber auch die neuen Fälle bearbeitet werden.

  • Jedes Notariat hat alte schwierige Fälle, die dann geballt auf wenige Nachlassrichter zukommen. Gleichzeitig sollen auch die neuen Fälle bearbeitet werden.


    Richtig; ich fürchte, das nach dem 01.01.2018 munter weiter gestorben wird.
    Wie kommst Du aber auf den Nachlassrichter ?
    Ich denke , die Mehrzahl der Stellen werden durch Rechtspfleger ( und ein paar alte Bezirksnotare ) besetzt ?
    Was gibt denn die von Dir zitierte Stellenplanung dazu her ?

  • Auch ein Rechtspfleger, der einen Erbschein erteilt, ist Nachlassrichter.

    Ergebnis: Es sind einfach zu wenige Stellen vorgesehen.

    Dein zweites Ergebnis mag zutreffen; das erste jedoch nicht.
    Mit dem Rechtspflegergesetz ist Deine Auffassung nicht kompatibel.


  • Ich denke , die Mehrzahl der Stellen werden durch Rechtspfleger ( und ein paar alte Bezirksnotare ) besetzt ?

    Ich denke eher, dass bei den Nachlass- und Betreuungsgerichten im OLG Bezirk Stuttgart kein Platz für Rechtspfleger sein wird. Die beim Staat verbleibenden Notare und Notarvertreter (und man staune: es sollen verhältnismäßig viele junge Notare und Notarvertreter, aber vor allem Notarinnen und Notarvertreterinnen sein) werden eine Vielzahl der Stellen besetzen. Für die Rechtspfleger dürfte dann die Grundbuchführung bei den Zentralen Grundbuchämtern bzw. dies Verbeauskunftung beim Zentralen Grundbucharchiv verbleiben.


  • Ich denke eher, dass bei den Nachlass- und Betreuungsgerichten im OLG Bezirk Stuttgart kein Platz für Rechtspfleger sein wird.


    Woher Du wisse ?
    Die sich derzeit im Studium I befindlichen Anwärter des OLG Stuttgart von Stückers ca. 140 werden sicher nicht nur bei den ZGÄ aufschlagen.


  • Ich denke eher, dass bei den Nachlass- und Betreuungsgerichten im OLG Bezirk Stuttgart kein Platz für Rechtspfleger sein wird.


    Woher Du wisse ?
    Die sich derzeit im Studium I befindlichen Anwärter des OLG Stuttgart von Stückers ca. 140 werden sicher nicht nur bei den ZGÄ aufschlagen.

    Weil bei den Ags rund um meine Dienststelle rum die bekanntgegebenen AKAs für Nachlass und Betreuung sich ungefähr mit den bleibewilligen und nicht zu den ZGAs abwandernden Notarinnen, Notaren, Notarvertreterinnen und Notarvertretern deckt. Und es ist wohl eher nicht davon auszugehen, dass die AGs sich für geprüfte Anwärterinnen und Anwärter entscheidet und die "Alten" zu den ZGAs oder in andere Abteilungen des AG zwangsversetzt. Man sprach von "Ihr Fachwossen wird gebraucht".

    Werden die Stellen im Nachlass und in Betreuung eigentlich ausgeschrieben? Ich glaube nein. Bei den ZGAs ja auch nicht.

    PS:
    Unter "alt" versteh ich alle über 50, die nicht als Nurnotar bis 70 arbeiten wollen oder müssen.

  • Steinkauz, schau Dir die Zahlen an, die nun verkündet wurden, überlege, wieviele Notare und Notarvertreter weder in den Ruhestand gehen noch öffentliche Notare werden und auch nicht an ein GBA gehen - und dann liegt es nahe, dass nicht viele Rechtspfleger Nachlass und/oder Betreuung machen werden. Die Zahlen sind - wie bereits vermutet wurde - sehr knapp kalkuliert.

    Da die Gerichte gerade ziemlich ausgeblutet werden zugunsten der Grundbuchämter, werden die Anwärter schon unterkommen. :)

    (zeitlich überschnitten mit Notaire, der zu einem ähnlichen Ergebnis kommt).


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S


  • Werden die Stellen im Nachlass und in Betreuung eigentlich ausgeschrieben? Ich glaube nein. Bei den ZGAs ja auch nicht.


    Selbstverständlich müssen die Stellen in Zeiten der Dienstpostenbewertung ausgeschrieben werden .


  • Werden die Stellen im Nachlass und in Betreuung eigentlich ausgeschrieben? Ich glaube nein. Bei den ZGAs ja auch nicht.


    Selbstverständlich müssen die Stellen in Zeiten der Dienstpostenbewertung ausgeschrieben werden .

    Mir ist bisher nicht bekannt, dass die aktuell ausgeschriebenen Stellen bei den ZGA ausgeschrieben wurden. Oder hat es mich nur nicht interessiert?

    Notare/Notarinnen sind nach A13/14 besoldet, Notarvertreter/Notarvertreterinnen nach A12. Für die gibt's in der Justiz nicht allzuviele Stellen und alle sind Beamte auf Lebenszeit, müssen weierbeschäftigt werden und bisher schon in der Materie drin.

    Und jetzt?

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