Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Ich fange im September in Mannheim mein Studium an.
    Wenn ich das hier alles so lese, gibt es für uns wohl nach der Ausbildung keine große Alternative zum Grundbuchamt. Nicht gerade rosige aussichten:confused:

  • Ich denke trotzallem einfach mal abwarten - es sind ja noch ein paar Jährchen bis die jetztigen Neueinsteiger in die Praxis dürfen, da kann viel passieren. Und rein vom fachlichen dürfte GA Tätigkeit doch zu den hochwertigeren tätigkeiten eines Rpfl gehören.

  • Im Prinzip muss man ja froh sein, wenn man übernommen wird. Mich schreckt ja vor allem der Ort ab, man ist ewig weit weg vom Schuss.
    Außerdem fände ich es einfach schade, wenn keine Möglichkeit bestünde in anderen Bereichen zu arbeiten, die einen mehr interessieren, weil wir quasi extra dafür jetzt in dieser Anzahl eingestellt wurden:(

  • Im Prinzip muss man ja froh sein, wenn man übernommen wird. Mich schreckt ja vor allem der Ort ab, man ist ewig weit weg vom Schuss.
    Außerdem fände ich es einfach schade, wenn keine Möglichkeit bestünde in anderen Bereichen zu arbeiten, die einen mehr interessieren, weil wir quasi extra dafür jetzt in dieser Anzahl eingestellt wurden:(



    Was ist an Grundbuch nicht interessant? Eines der wenigen Fachgebiete, wo man über Handelsregisterrecht, Familienrecht, Betreuungsrecht, Erbrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, BGB etc. etc. so gut wie alle Rechtsgebiete braucht, die man gelernt hat. Abwechslungsreicher geht's wirklich nicht. Eine anspruchsvolle Software, wo man manchmal richtig knobeln muss und nicht nur ein besseres Schreibprogramm wie bei vielen Justizprogrammen. Außerdem hat man da wirklich keinen Richter, der einem irgendwie dreinreden will. Hier ist man wirklich sachlich unabhängig. Bei uns war das auch eines der beliebtesten Fächer in Schwetzingen. :gruebel::gruebel::gruebel:

  • Doch, Vormundschaftsgericht und Immobiliarvollstreckung dürften Grundbuch in puncto Abwechslung übertreffen.

    Aber langweilig ist Grundbuch wirklich nicht. Wer das behauptet, hat von Grundbuch keine Ahnung.

    Außerdem dürfte ja das zentrale Grundbuchamt Teil eines normalen Amtsgerichts sein.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Nach dem neuen § 5 b der Zuständigkleitsverordnung Justiz hat sich jedenfalls erwartungsgemäß am Zuschnitt der neuen 11 Grundbuchämter nichts geändert.

    Erschreckend auch der Zuschnitt des künftigen würrtembergischen Betreuungsgerichts.
    Nach § 33 Abs. III RpflG in der ab 01.01.2018 geltenden Fassung , werden die Notare , die im Landesdienst bleiben und zum Betreuungsgericht wechseln müssen, als "Bereichsrichter" geführt.
    D.h. die Richtervorbehalte des RpflG gelten für diese nicht !

    Bei einem mittleren bis großen Betreuungsgericht werden sich ab 2018 also tummeln:

    a.) Richter
    b.) Bereichsrichter ( ehemals Notare )
    c.) Rechtspfleger

    Klar , dass da der Rechtspfleger dort nur ein kleines Licht darstellen kann.:daumenrun

    Nicht hinreichend im Bewusstsein verankert ist , dass mit der Reform auch die Nachlasssachen an die Amtsgerichte kommen sollen.
    Die derzeit im Bundesrat eingebrachte Aufgabenübertragung auf Notare soll wegen unserer großen Strukturreform nicht vor 2018 kommen.
    Zunächst einmal werden die Amtsgerichte ( möglicherweise in Konzentrationszuständigkeit ) zum 01.01.2018 jedenfalls Nachlassabteilungen zu gründen haben.

  • Ab 1.1.2018 werden die Nachlasssachen von den öffentlichen Notaren erledigt. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist bereits im Bundestag. Ob der durchkommt, ist bei den jetzt vorliegenden neuen Mehrheitsverhältnissen im Bundesrat fraglich.

  • Wie gesagt,
    Ba-Wü hat zwar die entspr. Bundesratsinitiative mit gestartet, will sie aber ( nach derzeitigem Stand ) nicht vor dem 01.01.2018 im Rahmen einer Länderöffnungsklausel selbst umsetzen.:confused:

    In der Bundesratsinitiative geht es nur um eine öfgfnungsklausel und keine Generalübertragung an die Notare im Bundesgebiet.

  • Wie gesagt,
    Ba-Wü hat zwar die entspr. Bundesratsinitiative mit gestartet, will sie aber ( nach derzeitigem Stand ) nicht vor dem 01.01.2018 im Rahmen einer Länderöffnungsklausel selbst umsetzen.:confused:

    In der Bundesratsinitiative geht es nur um eine öfgfnungsklausel und keine Generalübertragung an die Notare im Bundesgebiet.



    Auf Seite 50 des Gesetzentwurfs steht:

    "Der Entwurf eines Gesetzes
    zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf
    Notare sieht dagegen nur eine Öffnungsklausel zur Übertragung von Nachlass -
    sachen auf Notare und keine zwingende Aufgabenübertragung vor. Damit soll angesichts
    knapper personeller und finanzieller Ressourcen auch zukünftig die nötige
    Flexibilität geschaffen werden, um den Justizgewährungsanspruch in gewohnter
    Qualität erfüllen zu können, was dem Anliegen der Notariatsreform nicht widerspricht.
    Mit Blick auf den Stichtag der Notariatsstrukturreform am 1. Januar
    2018 können Überlegungen dahin gehend, ob die Öffnungsklausel auch von Baden-
    Württemberg genutzt werden wird, ohnehin erst erfolgen, wenn absehbar ist,
    wie viele Notare im Landesdienst einen Wechsel in die „Freiberuflichkeit“ anstreben


    werden."

    Es ist also nicht gesagt, dass Baden-Württemberg die Aufgaben des Nachlassgerichts nach 2018 auch tatsächlich auf Notare übertragen wird.

  • Das glaube ich nicht.

    Wie soll denn sonst einem Notar der Verbleib im Landesdienst schmackhaft gemacht werden , wenn die dort attraktiven Stellen beim Nachlassgericht abgeschafft und den früheren Kollegen übertragen werden , die aus dem Landesdienst ausgeschieden sind ?

    Das war ja auch der berechtigte Einwand der Standesvertreter der Notare gem. Gesetzentwurf.

  • Der Verbleib im Landesdienst soll m.M. nach auch gar nicht schmackhaft gemacht werden. Der Gesetzentwurf lässt da keinen Zweifel offen.

  • Die Kostenexplosion geht erst erst los, wenn die neuen zentralen Grundbuchämter gebaut, eingerichtet und mit Personal ausgestattet werden - und dann noch der riesige zentrale Aktenverwahrungsbau - mit den Folgen der täglichen Aktentransportiererei.
    Das Land wird sich wundern, wieviele Kosten ihm bisher von den kommunalen Grundbuchämtern abgenommen worden sind.

  • Hat jemand am Samstag die Diskussion im RNF-Fernsehen (Rhein-Neckar-Regionalfernsehen) gesehen? Eingeladen waren der Notariatsdirektor des Notariats Mannheim, der Personalratsvorsitzende des Grundbuchamts Mannheim, die Landtagsabgeordnete von Mannheim und der stellvertr. Landrat von Tauberbischofsheim haben mit einem Moderator eine Stunde diskutiert. Die Landtagsabgeordnete hat mitgeteilt, dass der Gesetzentwurf, der in der Juni-Sitzungswoche beraten werden sollte und bereits auf der provisorischen Tagesordnung stand, völlig überraschend von der Tagesordnung wieder abgesetzt wurde. Die Kaserne bei Tauberbischofsheim als Standort sei definitiv nicht mehr im Gespräch, das GBA solle vielmehr, wie wohl in Emmendingen auch, ins ehemalige Vermessungsamt. Die Diskussion, war das Beste, was ich öffentlich in dieser Sache gehört habe, besonders der Personalratsvorsitzende war sehr überzeugend, sodass selbst der Moderator zum Schluss sagen konnte, dass er erst jetzt die Hintergründe verstehe. Sehr sehenswert. hätte es früher eine solche Sendung gegeben und nicht auf einem Nischensender sondern im SWR, die Bevölkerung wäre doch zu mobilisieren gewesen und man hätte die schlimmsten Fehlenentwicklungen der Reform vielleicht doch noch zum Guten beeinflussen können. :cool:

  • Die Kostenexplosion geht erst erst los, wenn die neuen zentralen Grundbuchämter gebaut, eingerichtet und mit Personal ausgestattet werden - und dann noch der riesige zentrale Aktenverwahrungsbau - mit den Folgen der täglichen Aktentransportiererei.
    Das Land wird sich wundern, wieviele Kosten ihm bisher von den kommunalen Grundbuchämtern abgenommen worden sind.



    In der Diskussion wurde bekanntgegeben, dass mittlerweile die jährlichen Einsparungen durch die Konzentration selbst von der Landesregierung auf nicht einmal mehr 2 Mio. EUR/Jahr beziffert werden, vor ein paar Jahren wurde von einer vielfach höheren Einsparquote gesprochen. Laut der Landtagsabgeordneten seien insbesondere die Standorte und deren Anzahl längst noch keine beschlossene Sache, es gäbe quer durch alle Parteien bei Angeordneten politischen Widerstand, auch 17 Standorte seien wieder im Gespräch.

    Ich habe übrigens auf die Landtags-Homepage geschaut, der Gesetzentwurf steht wirklich nicht mehr auf der Tagesordnung für die beiden Sitzungstage, also etwas muss im Gange sein.

  • Die Kostenexplosion geht erst erst los, wenn die neuen zentralen Grundbuchämter gebaut, eingerichtet und mit Personal ausgestattet werden - und dann noch der riesige zentrale Aktenverwahrungsbau - mit den Folgen der täglichen Aktentransportiererei.
    Das Land wird sich wundern, wieviele Kosten ihm bisher von den kommunalen Grundbuchämtern abgenommen worden sind.



    In der Diskussion wurde bekanntgegeben, dass mittlerweile die jährlichen Einsparungen durch die Konzentration selbst von der Landesregierung auf nicht einmal mehr 2 Mio. EUR/Jahr beziffert werden, vor ein paar Jahren wurde von einer vielfach höheren Einsparquote gesprochen.

    ...



    Da wird der Rechnungshof wieder einiges zu tun kriegen ... :teufel:

  • ...und wenn man in die Rentabilitätsberechnung noch die Fahrtkosten (und Pendlerpauschalen) der Bediensteten einfließen läßt, die dann bis zu 100 km zu den neuen Großgrundbuchämtern fahren müssen, dann schmelzen die angeblich 2 Millionen Euro Einsparungen im Jahr noch mehr zusammen.

  • Nicht, wenn im Zuge der allgemeinen zur Zeit heraufdämmernden Sparmaßnahmen die Pendlerpauschalen zusammengestrichen werden.

    Eine effektive Einsparung sieht trotzdem anders aus.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

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