Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Klar, Abschriften und Ausfertigungen... Das ist von E8-UdGs auch wirklich zu viel verlangt :)

    Ist aber so. Schaut doch mal, wieviele Notare, Notarvertreter und Rechtspfleger Ausfertigungen und beglaubigte Abschriften im Nachlass- und Betreuungsbereich selbst unterschreiben, weil die Urkundsbeamten der Geschäftsstelle sich weigern. Und da sind auch E8er darunter.

  • Klar, Abschriften und Ausfertigungen... Das ist von E8-UdGs auch wirklich zu viel verlangt :)

    Ist aber so. Schaut doch mal, wieviele Notare, Notarvertreter und Rechtspfleger Ausfertigungen und beglaubigte Abschriften im Nachlass- und Betreuungsbereich selbst unterschreiben, weil die Urkundsbeamten der Geschäftsstelle sich weigern. Und da sind auch E8er darunter.


    :( Da würde in anderen Bundesländern aber "der Baum brennen".

  • Klar, Abschriften und Ausfertigungen... Das ist von E8-UdGs auch wirklich zu viel verlangt :)

    Ist aber so. Schaut doch mal, wieviele Notare, Notarvertreter und Rechtspfleger Ausfertigungen und beglaubigte Abschriften im Nachlass- und Betreuungsbereich selbst unterschreiben, weil die Urkundsbeamten der Geschäftsstelle sich weigern. Und da sind auch E8er darunter.


    :( Da würde in anderen Bundesländern aber "der Baum brennen".


    Aber hallo!

    Dass im Notariat der/die Notar/in unterschreibt, ist selbstverständlich - keiner meiner Angestellten hat auch nur irgendwie Beglaubigungszuständigkeit. Aber der "Urkundsbeamte der Geschäftsstelle" ist eben der Urkundsbeamte. Auf der Zivilabteilung unterschreiben sie die Ausfertigungen der Urteile ja auch (oder? In BaWü weiß man ja offenbar nie so genau).

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • tom, das sind 2 unterschiedliche Bereiche. Im Notarbereich darf keine Angestellte Ausfertigungen und begl. Abschriften unterschreiben, im gerichtlichen Bereich kann ich geeignete MitarbeiterInnen zu Urkundsbeamten der Geschäftsstelle machen. Haben aber mW nicht viele davon Gebrauch gemacht.


  • Meine Rede. Es sind unterschiedliche Bereiche und da gelten auch unterschiedliche Anforderungen. Es wäre ein Unding, wenn sich UdGs in den nun für die FamFG und Registersachen zuständigen Gerichten sich weigern würden, die Ausfertigungen / begl. Kopien zu unterschreiben, nur weil das bisher auf den Notariaten nicht gemacht wurde.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub


  • Im Übrigen warte ich noch auf eine Antwort auf meine in Beitrag #2442 aufgeworfene Frage.


    Ich auch ; aber da kommt wohl nix mehr, weil er nichts Substantielles dazu beitragen kann.

    Gestern wurde für den hiesigen Gerichtsbezirk übrigens forumSTAR-Nachlass vorgestellt.
    Wie bereits früher von mir beschrieben in der Rheinland-Pfalz-Version ( von wenigen Ausnahmen wie der Existenz eines Bezirksnotars als Nachlassrechtspfleger/-richter abgesehen.) Da gibt's ab nächstes Jahr aber noch einiges nachzubessern , wenn ich mir z.B. im Erbscheinsverfahren die Verfügung zum Feststellungsbeschluss ankucke.
    Die "Begeisterung" war eher bei den (künftigen) Anwendern vom Amtsgericht mit forumSTAR-Kenntnissen als bei den Notariatsmitarbeitern erkennbar.
    Allerdings haben diese auch einige Verbesserungen gegenüber dem dortigen Altprogramm (an)erkannt.

  • Merkwürdig, dass beim GBA Emmendingen die Geschäftsbelastung deutlich unterhalb des Landesschnitts liegen soll:
    s. https://alexander-schoch.de/2017/08/25/war…r-grundbuchamt/
    oder
    http://www.regiotrends.de/de/politisches…-stuttgart.html

    Schließlich hat das JuM doch erst in den Stuttgarter Nachrichten vom 11.05.2017
    http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.reform-…2309cbb111.html
    festgestellt, dass am Amtsgericht Emmendingen ein Mitarbeiter zeitweise fast doppelt so viele Verfahren wie üblich bearbeiten musste.

    Wie in Achern
    s. Deutsche Handwerkszeitung-Handwerkskammer Freiburg, 14.07.2017:
    https://www.google.de/url?sa=t&rct=j…wGMLPCdon8DuKhQ
    wird aber in 2018 sicher alles gut.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Und allein ein die schiere Zahl der durch die Notare zu beurkundenden Vorgänge wird die künftigen Notare (über-) fordern. Denn es gibt insgesamt zu wenig Notare. Und genügend Personal für die künftigen Notariate gibt es auf dem Markt auch nicht. Die Personaldecke ist augenscheinlich eher dünn. Wohl auch aus Kostengründen. In fast jeder Fachzeitung sind Stellenanzeigen geschaltet. Es wird gesucht, gesucht und gesucht. Bezirksnotare, Notarvertreter, Rechtspfleger, Volljuristen, ... . Pensionäre, Ruheständler in Voll- und Teilzeit. Aber auch Fachangestellte werden für die Notariate gesucht. Es wird fast alles genommen, was sich anbietet. Und man wird von verzweifelten künftigen Notaren auch schon direkt angesprochen, ob man nicht eine Nebentätigkeit annehmen möchte, da die ausgeschriebene Stelle nicht in Vollzeit besetzt werden kann.

    Mal sehen, wie das Ministerium es mit den Nebentätigkeitsgenehmigungen handhaben wird.

    So ein Mumpitz. Die Anzahl der Notare ab 2018 ist völlig i.O.. Sollte es einen "Mangel" geben, dann ist dies der Nachwuchsgewinnung geschuldet; der Beruf sollte doch auch interessant bleiben für künftige Juristen. Und natürlich werden jetzt Stellenanzeigen (von über 240 "neuen" Notaren) geschaltet; wann denn sonst. Es wird auch nicht alles genommen was bei drei nicht auf den Bäumen ist. Keine Ahnung aus welcher Region du kommst, aber so was lese/höre ich zum ersten Mal.


  • Die Anzahl der Notare ab 2018 ist völlig i.O.. Sollte es einen "Mangel" geben, dann ist dies der Nachwuchsgewinnung geschuldet;

    In BW versorgt ab 2018 ein Notar ungefähr 30.000 Einwohner. In Bayern sind es ca. 26.000, in Hamburg ca. 24.500. Und die Bayerischen und Hamburgischen Notare sind im Schnitt gut bis sehr gut ausgelastet. In Hamburg gibt es glaube ich sehr wenige Notare, die mit unter 60 Stunden / Woche auskommen. Dazu kommt, dass von den Notaren in BW noch einige Anwaltsnotare verbleiben, die Nebenher noch ihrer Anwaltstätigkeit nachgehen. Ich kann mir deshalb nicht vorstellen, dass die Bedarfsplanung aufgeht, lasse mich aber gern eines besseren belehren.

    Mit der Nachwuchsgewinnung hat man ja erst im März 2017 und das erste Mal Notarassessorenstellen ausgeschrieben. Viel zu spät meines Erachtens.

  • Werden eigentlich alle Notare - zumindest teilweise - an ein ZGA abgeordnet, sobald die Grundankten abgeholt wurden ?
    Was macht ein Notar, der bisher nur Nachlass- und Betreuungssachen bearbeitet hat, und das EGB nicht bedienen kann, auf dem ZGA. ?

  • Werden eigentlich alle Notare - zumindest teilweise - an ein ZGA abgeordnet, sobald die Grundankten abgeholt wurden ? Was macht ein Notar, der bisher nur Nachlass- und Betreuungssachen bearbeitet hat, und das EGB nicht bedienen kann, auf dem ZGA. ?

    Ich kenne keinen, der das nicht kann :teufel:
    und abgeordnet werden nur die, die freiwillig jetzt schon hin wollen. Im Übrigen fehlen -wenigstens hier- bei den Nachlass- und Betreuungsabteilungen Notare und Notarvertreter, es wird -Stand heute- mit einer Unterbesetzung 2018 begonnen.

  • "Der zu besetzende Dienstposten umfasst sowohl die Tätigkeit als Fachgruppenleiter/in für den gehobenen Dienst als auch die Tätigkeit im Nachlass-/Betreuungsbereich als Notarvertreter/in, Bezirksnotar/in."

    Wenn man keine Arbeit für die Qualifikation hat, schafft man welche...Hier in LSA fragt jedenfalls keiner nach, ob der Gruppenleiter eines Fachbereichs A9,A10...(A13 jedenfalls noch nicht gesehen) mitbringt....


  • Im Übrigen warte ich noch auf eine Antwort auf meine in Beitrag #2442 aufgeworfene Frage.


    Ich auch ; aber da kommt wohl nix mehr, weil er nichts Substantielles dazu beitragen kann.

    Gestern wurde für den hiesigen Gerichtsbezirk übrigens forumSTAR-Nachlass vorgestellt.
    Wie bereits früher von mir beschrieben in der Rheinland-Pfalz-Version ( von wenigen Ausnahmen wie der Existenz eines Bezirksnotars als Nachlassrechtspfleger/-richter abgesehen.) Da gibt's ab nächstes Jahr aber noch einiges nachzubessern , wenn ich mir z.B. im Erbscheinsverfahren die Verfügung zum Feststellungsbeschluss ankucke.
    Die "Begeisterung" war eher bei den (künftigen) Anwendern vom Amtsgericht mit forumSTAR-Kenntnissen als bei den Notariatsmitarbeitern erkennbar.
    Allerdings haben diese auch einige Verbesserungen gegenüber dem dortigen Altprogramm (an)erkannt.

    Ich habe gelegentlich auch noch Besseres zu tun, als mich mit selbstverschuldeten Mangelerscheinungen in anderen Bundesländern zu beschäftigen. Ich bezweifle aber schwer, dass man in 3 bzw. 2 Tagen den keine Fragen mehr offen lassenden Umgang mit einem Programm erlernen kann, mit dem man vorher noch nie gearbeitet hat. Das liegt in der Natur der Dinge und bedarf daher keines "Beweises".

  • Hm... es ist ja nicht so, dass diese Schulungsart und -dauer etwas Neues ist. Diejenigen, die sich dieses Schulungskonzept ausgedacht haben, das im Übrigen auch schon Jahre lang funktioniert bzw. das bewirkt, was es soll, haben dann doch - so liegt es wohl nicht in der Natur der reinen Theorie - Ahnung von dem, wie es laufen soll.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

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