Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Tendenziell gebe ich Dir recht.
    Bei den württembergischen Amtsgerichten , die zusätzlich tausende von Betreuungsverfahren neben den Nachlasssachen übernehmen müssen , sehe ich noch schwärzer als schwarz.
    Nicht auszudenken z.B. . wie viele Rechnungslegungen in 2017 nicht mehr angefordert/vorgelegt/geprüft werden ( können ) :eek: und dann unerledigt übernommen werden müssen.

    Einen kleinen Vorteil sehe ich bei Kollegen ( wie mich ;) ), die sich vom Amtsgericht auf die Dienstposten der künftigen Nachlass- und Betreuungsstellen beworben haben - und dann auch 2018 genommen werden - gegenüber denjenigen Kollegen , die vom Notariat zwangsweise rüberwechseln müssen.
    Die ersteren haben zwar möglicherweise keine Ahnung mehr von der Frage Vorausvermächtnis oder Erbeinsetzung , aber wenigstens vom EDV-Programm hierzu.:D
    Den Kollegen , die von den Notariaten stammen , wird das Programm ( das mit f anfängt ;)) anfangs 2018 zusätzlich auf die Füße fallen.
    Da hilft m.E. nur Teamarbeit weiter.

  • Von den ZGA hört man gar nichts mehr. Anscheinend scheint alles problemlos zu laufen...

    Man hört schon noch. Die Nachrichten in der Presse vom 06.09.2016 http://www.suedkurier.de/region/kreis-k…t372458,8887585
    vom 23.11.2016 http://www.nq-online.de/nq_50_37579_Gr…-Wartezeit.html und vom 02.02.2017
    http://www.schwaebische.de/region_artikel…2_toid,623.html
    scheinen wohl die aktuellsten zu sein….

    Ansonsten siehe das INFO-Heft 2/2016 (Oktober 2016), Seite 1 ff. („Die Zahl der rückständigen Verfahren steigt rasant, Fallbearbeitungszeiten werden immer noch länger und es werden allerorten Überstunden angehäuft, um die Arbeit überhaupt noch irgendwie bewältigen zu können“) oder die „Newsletter“ vom Januar 2017 („Vor kurzem erreichte diverse Mitglieder der Landesleitung ein anonymes Schreiben über Missstände im Hinblick auf die Situation bei den Grundbuchämtern, im speziellen bei einem Grundbuchamt. Wir möchten anmerken, dass uns die Situation bei den Grundbuchämtern, aber auch infolge dessen bei den übrigen Gerichten und Staatsanwaltschaften bekannt ist. Folglich ist der Gesamtkomplex immer wieder Gegenstand unserer Gespräche. …)“

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Bezirksnotare:

    1. Nach den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums ist zwar die dauerhafte Trennung von Statusamt und Funktion mit dem Anspruch des Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung nicht vereinbar. Dieser hat aber kein uneingeschränktes Recht auf die unveränderte Beibehaltung des ihm verliehenen Statusamts und der diesem entsprechenden Aufgaben.

    2. Auch die Inhaber funktionsgebundener Ämter sind unter den Voraussetzungen des § 24 Abs. 2 LBG versetzbar (vgl. BVerwG, Urteile vom 02.09.1999 - 2 C 36.98 - und vom 11.12.2014 - 2 C 51.13 -, jeweils juris m.w.N.).

    3. Der Landesgesetzgeber hat den Bezirksnotaren (A 13) in ihrer Sonderlaufbahn Beförderungsämter geschaffen, die Bezirksnotaren (A 14) im Falle der Versetzung grundsätzlich übertragbar sind.

    4. Übergangsregelungen ermöglichen zudem im Zuge des Systemwechsels auch den beamteten Bezirksnotaren einen privilegierten Übergang in die höher bewerteten Ämter öffentlicher Notare und halten ihnen auch in Zukunft die Bestellung zum öffentlichen Notar als (höchste) Beförderungsstufe offen.

    VGH Baden-Württemberg 4. Senat, Beschluss vom 06.02.2017, 4 S 2542/16
    http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laende…963&pos=0&anz=1

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Zu den künftigen Betreuungs- und Nachlassprogrammen Forum-Star:

    Hier wird die Fragestellung diskutiert, ob in den künftigen Betreuungs- und Nachlassprogrammen Forum-Star -wie bisher im Notariatsprogramm NOAH- auf der Basis von Word eigene Textbausteine importiert, erstellt und angepasst werden können oder ob mit den programmgegebenen Textbausteinen gearbeitet werden muss bzw. in jedem einzelnen gerade bearbeiteten Fall Änderungen vorgenommen werden können.

    Kann hierzu jemand aus dem Forum eine kurze Erläuterung geben?

    Soweit mir bekannt, können Änderungen in den Programmen Forum-Star nicht von jedem Anwender vorgenommen werden.

    Arbeiten die Programme Forum-Star -wie das bisherige Notariatsprogramm NOAH- direkt in Word?

  • Zu den künftigen Betreuungs- und Nachlassprogrammen Forum-Star:

    Hier wird die Fragestellung diskutiert, ob in den künftigen Betreuungs- und Nachlassprogrammen Forum-Star -wie bisher im Notariatsprogramm NOAH- auf der Basis von Word eigene Textbausteine importiert, erstellt und angepasst werden können oder ob mit den programmgegebenen Textbausteinen gearbeitet werden muss bzw. in jedem einzelnen gerade bearbeiteten Fall Änderungen vorgenommen werden können.

    Kann hierzu jemand aus dem Forum eine kurze Erläuterung geben?

    Soweit mir bekannt, können Änderungen in den Programmen Forum-Star nicht von jedem Anwender vorgenommen werden.

    Arbeiten die Programme Forum-Star -wie das bisherige Notariatsprogramm NOAH- direkt in Word?

    forumSTAR arbeitet nicht "direkt in Word", sondern in einem eigenen, Word-ähnlichen Textsystem. Aber auch dort lassen sich relativ einfach Textbausteine etc. erzeugen und in das jeweilige Dokument einfügen. Man kann sich auch recht einfach eigene Beschluss-Vorlagen erstellen und abspeichern. Im Gegensatz zu dem veralteten NOAH wird forumSTAR m.E. eine deutliche Verbesserung werden.

  • .......forumSTAR m.E. eine deutliche Verbesserung werden.

    Das bleibt abzuwarten......
    Insbesondere das Formular 2186 für die Aufnahme von Erklärungen ( wie Erbausschlagung oder Erbscheinsantrag ) ist bisher mit Texten aus dem Nachlassbereich nicht bestückt.
    Wenn man Glück hat , dann bekommt man "importierten" Textinhalt aus den anderen Bundesländern .
    Allerdings mit der Gefahr schräger Textformulierungen , die man hier so nicht gewohnt ist. Insbesondere Bayern fällt da regelmäßig negativ auf.
    Braucht man sich nur den Beginn eines Verpflichtungsprotokolls in Betreuungssachen anschauen; ist wohl für das Nachlasspflegerprotokoll nichts anderes zu befürchten.

    Wer also NOAH-Anwender ist , sollte tunlichst "alles mögliche" auf einen USB-Stick sichern , damit er daraus später persönliche Formulare/Autotexte in forumSTAR erzeugen kann.

    Einen Vorteil hat forumSTAR allerdings :
    Den rechtlich nicht möglichen Entgegennahmebeschluss ( NOAH ) kennt forumSTAR nicht ! :teufel:

  • Von den ZGA hört man gar nichts mehr. Anscheinend scheint alles problemlos zu laufen...

    Man hört schon noch. Die Nachrichten in der Presse vom 06.09.2016 http://www.suedkurier.de/region/kreis-k…t372458,8887585
    vom 23.11.2016 http://www.nq-online.de/nq_50_37579_Gr…-Wartezeit.html und vom 02.02.2017
    http://www.schwaebische.de/region_artikel…2_toid,623.html
    scheinen wohl die aktuellsten zu sein….

    Ansonsten siehe das INFO-Heft 2/2016 (Oktober 2016), Seite 1 ff. („Die Zahl der rückständigen Verfahren steigt rasant, Fallbearbeitungszeiten werden immer noch länger und es werden allerorten Überstunden angehäuft, um die Arbeit überhaupt noch irgendwie bewältigen zu können“) oder die „Newsletter“ vom Januar 2017 („Vor kurzem erreichte diverse Mitglieder der Landesleitung ein anonymes Schreiben über Missstände im Hinblick auf die Situation bei den Grundbuchämtern, im speziellen bei einem Grundbuchamt. Wir möchten anmerken, dass uns die Situation bei den Grundbuchämtern, aber auch infolge dessen bei den übrigen Gerichten und Staatsanwaltschaften bekannt ist. Folglich ist der Gesamtkomplex immer wieder Gegenstand unserer Gespräche. …)“

    Wenn ich so etwas wie in diesem Artikel lese frage ich mich, warum nicht öfters der Entschädigungsanspruch gegen das Land gemäß § 198 Abs. 1, 2 GVG geltend gemacht wird. Die Voraussetzungen dürften unproblematisch vorliegen.

    Wäre doch eine gute Geschäftsidee für Anwälte, sich auf die Geltendmachung dieser Entschädigungsansprüche zu spezialisieren. ;)

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



  • .......forumSTAR m.E. eine deutliche Verbesserung werden.

    Das bleibt abzuwarten......
    Insbesondere das Formular 2186 für die Aufnahme von Erklärungen ( wie Erbausschlagung oder Erbscheinsantrag ) ist bisher mit Texten aus dem Nachlassbereich nicht bestückt.
    Wenn man Glück hat , dann bekommt man "importierten" Textinhalt aus den anderen Bundesländern .
    Allerdings mit der Gefahr schräger Textformulierungen , die man hier so nicht gewohnt ist. Insbesondere Bayern fällt da regelmäßig negativ auf.
    Braucht man sich nur den Beginn eines Verpflichtungsprotokolls in Betreuungssachen anschauen; ist wohl für das Nachlasspflegerprotokoll nichts anderes zu befürchten.

    Wer also NOAH-Anwender ist , sollte tunlichst "alles mögliche" auf einen USB-Stick sichern , damit er daraus später persönliche Formulare/Autotexte in forumSTAR erzeugen kann.

    Einen Vorteil hat forumSTAR allerdings :
    Den rechtlich nicht möglichen Entgegennahmebeschluss ( NOAH ) kennt forumSTAR nicht ! :teufel:

    Nunja, das was NOAH den Anwendern teilweise vorgibt hat aber auch alles andere als Hand und Fuß und wird dennoch einfach stur genommen und unterschrieben.. Der ominöse Entgegennahmebeschluss in Betreuungssachen wie von dir genannt ist da nur ein Beispiel unter vielen. Ebenso wie der förmliche Entgegennahmebeschluss einer Ausschlagung. Auch hier "...warum gibt's das denn im Programm, wenn man das nicht braucht".

    Also ich denke schon, dass man das ganze nicht so negativ sehen sollte. Insbesondere auch für die Geschäftsstellen sollte forumSTAR eine gewisse Erleichterung sein als noch mit NOAH. Man muss sich nur darauf einlassen und nicht direkt das Neue verteufeln ;)


  • Also ich denke schon, dass man das ganze nicht so negativ sehen sollte. Insbesondere auch für die Geschäftsstellen sollte forumSTAR eine gewisse Erleichterung sein als noch mit NOAH. Man muss sich nur darauf einlassen und nicht direkt das Neue verteufeln ;)

    Am Anfang wird fS sicher keine Erleichterung sein , sondern NOAH nachgetrauert werden ( trotz aller dort unzulässigen Beschlüsse ).
    Schließlich ist zu bedenken, dass die Schulungen für das Programm nicht alle zum 02.01.2018 erfolgt sind , sondern m.W. erst danach beginnen sollen.
    Abgesehen von den chaotischen Zuständen im Januar 2018 wegen den zu übernehmenden Nachlassakten der Notariate also auch noch ein Programm , mit dem die neuen Geschäftsstellen sich kaum auskennen können.
    Vom ersten Publikum , das ab 02.01.18 aufschlagen darf, ganz zu schweigen.
    Ob man eine ganze Abteilung im kommenden Januar für 2 Wochen schließen kann ?
    Bin normalerweise nicht der Typ dazu ; aber ein bischen Malen mit schwarzer Farbe sei mir erlaubt......


  • Ob man eine ganze Abteilung im kommenden Januar für 2 Wochen schließen kann ?
    Bin normalerweise nicht der Typ dazu ; aber ein bischen Malen mit schwarzer Farbe sei mir erlaubt......

    Für zwei Wochen? :wechlach:
    Ich rechne da eher mit dem ganzen Januar. Und im Februar kannste auch gleich zu lassen, denn da wird man sich erstmal den - wohlverdienten! - Urlaub nehmen :teufel:

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"


  • Ob man eine ganze Abteilung im kommenden Januar für 2 Wochen schließen kann ?
    Bin normalerweise nicht der Typ dazu ; aber ein bischen Malen mit schwarzer Farbe sei mir erlaubt......

    Für zwei Wochen? :wechlach:
    Ich rechne da eher mit dem ganzen Januar. Und im Februar kannste auch gleich zu lassen, denn da wird man sich erstmal den - wohlverdienten! - Urlaub nehmen :teufel:

    Urlaubssperre


  • Ob man eine ganze Abteilung im kommenden Januar für 2 Wochen schließen kann ?
    Bin normalerweise nicht der Typ dazu ; aber ein bischen Malen mit schwarzer Farbe sei mir erlaubt......

    Für zwei Wochen? :wechlach:
    Ich rechne da eher mit dem ganzen Januar. Und im Februar kannste auch gleich zu lassen, denn da wird man sich erstmal den - wohlverdienten! - Urlaub nehmen :teufel:

    Urlaubssperre

    Aber doch nicht mehr im Februar? :eek:

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Abgesehen von den chaotischen Zuständen im Januar 2018 wegen den zu übernehmenden Nachlassakten der Notariate also auch noch ein Programm , mit dem die neuen Geschäftsstellen sich kaum auskennen können.
    Vom ersten Publikum , das ab 02.01.18 aufschlagen darf, ganz zu schweigen.
    Ob man eine ganze Abteilung im kommenden Januar für 2 Wochen schließen kann ?
    Bin normalerweise nicht der Typ dazu ; aber ein bischen Malen mit schwarzer Farbe sei mir erlaubt......

    Nun mal nicht so pessimistisch! Es wird ja schließlich nicht gleich der gesamte Staatsapparat ausgetauscht, vgl. die Neuen Länder ab 1990. Und wenn ich trösten kann, die Nachlassbestände, die von den Staatlichen Notariaten der ehemaligen DDR auf die Nachlassgerichte übernommen wurden, bereiten den Nachlassgerichten auch bis heute noch teilweise Kopfzerbrechen und machen Arbeit. Oder arbeiten die Notariate bei euch noch mit handgeschriebenen Karteikarten aus den 1960er Jahren, damit sie ihre Testamente wiederfinden, nur um ein Beispiel zu nennen?!

    Aber, es ist halt so und man könnte Bücher mit Flüchen damit füllen, ändern würde das auch nichts. Also Gelassenheit ist angesagt und schauen der Dinge, die da kommen mögen.

  • Also Gelassenheit ist angesagt und schauen der Dinge, die da kommen mögen.

    Nicht anders wird es gehen.:daumenrau
    Immerhin ist die hiesige Verwaltung bestrebt , die abgeschlossenen Nachlassakten der einzugliedernden 5 Notariate noch in 2017 hier einzulagern.
    "Umziehen" müssten dann Anfang 2018 nur noch die verwahrten Urkunden und der offene Bestand.

    Ansonsten gilt in der Tat eine Urlaubssperre für die wechselnden Leute vom Notariat vom 1.10.2017 bis 31.01.2018.
    Für mich persönlich gilt sie nur im Januar 18.

  • Ich werde mir das Ganze höchst amüsiert betrachten. Zumal in Zeiten der üblichen "fake news" wird es höchst unterhaltsam werden zu sehen, wie schön das Ganze nach diversen Behauptungen funktionieren wird, während in der Praxis der Laden auseinander fliegt.

    Zu beneiden ist da wahrlich niemand, zu allerletzt der Bürger, für den die Monatszeiten des Wartens dann zu Jahreszeiten werden.

  • Aus der Erfahrung unserer Umstellung auf F-star würde ich mir aus der Vordruckverwaltung alles an Formularen ausdrucken was ich so im Tagesgeschäft brauche als Rpf. um auch ohne Programm mit Papier handlungsfähig zu sein für eine Übergangszeit. Es sei denn ihr habt die Möglichkeit das alte Programm noch irgend wo als Notfall laufen zu lassen.
    Die GS haben erst mal richtig zu tun das Programm nur annähernd zu fassen. Die laufenden Altverfahren neben den Neueingängen einzutragen ist ein großer Berg Arbeit für die GS. Ein Klick irgendwo vergessen, eine falsche Rolle und schon läuft beim Rpf. nichts mehr durch. Als Anfänger steht man auch mit Schulung erst mal vor einem Problem.
    Anfänglich ist das Programm auch oft ausgefallen oder lief sehr sehr langsam. Nach jedem Update sollte man darauf gefasst sein, dass irgend wo etwas nicht mehr geht, gestern z.B. war auf einmal die 2. Erbordnung weg, keine Zwischentexte mehr, hat nur noch die Personen aus der Zentrale rübergezogen. Termine dauern länger bis man drin ist. Jede Verfügung die vorher ein Kreuz auf einem durchdachten Vordruck war ist über f- Star zeitaufwendiger. Einzig die Kostenrechnungen gingen von Anfang an schneller und problemloser.
    Und wir haben 2 Jahre nach Einführung erst ca. 50% dessen an Texten und Formularen was wir brauchen würden, bzw. im alten Programm hatten. Wir haben heute noch nichts für Pflegschaften z.B. oder gar eine Schlussverfügung, die dann die GS ordentlich bis hin zur Mitt. an die GBA, Notare, Antragsteller, Finanzämter etc. abarbeiten können.
    Das selber basteln hat alles was mit Zeit zu tun, Zeit die man am Anfang nicht wirklich hat und das Gebastelte ist beschränkt in seiner Funktionalität. Außerdem hat sich gezeigt in den 2 Jahren, dass was wir im alten System mit 2 Vollzeit GS geschafft hatten geht heut nur noch mit 3.
    Vom Papiermehrverbrauch will ich lieber nicht reden.

    Mit 14 Tagen ist da nichts getan. Es dauert sehr viel länger bis die Abteilung auf dem Niveau des alten Systems ist. Hilfreich wäre, wenn man für die GS eine Kollg. bekommt, die schon einige Zeit mit f-Star gearbeitet hat.

    Nach 1990 sind doch im Osten haufenweise Leihbeamte mit "Buschzulage" rumgerannt um hier alles zum Laufen zu bringen, vlt. gibt es so was im Länderverbund f-Star jetzt umgekehrt?


  • Hilfreich wäre, wenn man für die GS eine Kollg. bekommt, die schon einige Zeit mit f-Star gearbeitet hat.


    Ist hier nicht in Sicht.
    Sämtlicher Unterbau wird ausschließlich von den Leuten aus dem Notariat stammen.
    Lediglich die sich personell abzeichnende Entscheidungsebene Rechtspfleger hat jahrelange Erfahrung mit fS vorzuweisen.
    Es wird- jedenfalls nicht nur hier - die Konstellation "keine EDV-Kenntnisse + viel Erfahrung in Nachlasssachen" mit " viel Erfahrung in der EDV+ wenig Kenntnis in Nachlasssachen" zusammentreffen.
    Spricht also am Anfang viel für Teamarbeit, bevor sich jeder irgendwann auf sein Tagesgeschäft zurückziehen kann.

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