Rechnung Sachverständiger obwohl keine Tätigkeit erbracht wurde

  • Ich bin ja Junge für alles und mache auch Sachverständigenentschädigungen:

    Wir haben eine Akte an einen Sachverständigen geschickt. Der sollte ein Gutachten erstellen.

    Der schickt uns nun die Akte zurück mit dem Bemerken, er sei überlastet und könnte das Gutachten nicht erstellen.

    Dafür stellt er mir nun eine Stunde M2 in Rechnung zzgl. Mehrwertsteuer.

    Davon bin ich nicht begeisert. Allerdings hat er wohl wirklich in die Akte geguckt..

  • Gutachten = Werkvertrag; Werk nicht hergestellt bzw. Werkvertrag nicht zustande gekommen --> kein Werklohn. Hätte er sich vorher überlegen müssen, ob er Zeit hat oder nicht.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Der SV erhält gem. § 8 JVEG Honorar für Leistungen nach §§ 9-11 JVEG. Die Nichtübernahme bzw. Ablehnung ist keine in den Vorschriften genannte Leistung, da sich der Auftrag des Gerichts auf Erstellung eines Gutachtens bezog.

    Nur dann, wenn die Fertigstellung aus nicht ! von ihm zu vertretenden Gründen letztlich scheitert, kommt eine Vergütung für Teilleistungen in Betracht, vgl. ThürOLG, L 6 B 248/08.

    (1 h um zu merken, dass man keine Zeit hat? :eek: Gibts dafür nicht ein Auftragsbuch o.ä., wieso in die Akte schauen; nur die "schicken" Sachen rauspicken? Spontan fand ich den SV schon frech und tue das immer noch.)

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

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