Es gab einen Pfüb, DS Bank, gepfändet wurde die Forderungen aus allen Geschäftsverbindungen.
DS-Erklärung besagt, dass es ein Depot gibt und schickt Depotauszug mit.
Mitgeteilt werden Depotnr., Kontonr. und ein Fonds, Bezeichnung: Multiman. Tr. (MMT)-Global Sel. Inhaber-Anteile O. N., ISIN, Stückzahl,Kurs Wertpapier, Kurswert.
Jetzt stellt der Gl. an den GVZ einen "Verwertungsantrag gem. 821 ZPO". Antrag wurd mir mit vorgelegt (als Vorgesetzte der GVZ).
Die Lektüre der Vorschriften und Kommentierung hat mir nicht weitergeholfen. Entweder
a) kann das Depot nicht vom GVZ nach § 821 ZPO verwertet werden, sondern nur versteigert nach § 844 ZPO, das müsste aber das VollstrG beschließen oder
b) gem. §§ 154, 155 GVGA werden die Wertpapiere behandelt wie Sachen und es müsste ein Pfändungs- und Verwertungsantrag gestellt werden.
Da ich mich mit Wertpapieren aber gar nicht auskenne, weiß ich nicht, welche meiner Theorien die richtige ist.
Wer kann helfen?