Hallo,
es wurd ein MB beantragt. Der Gegner hat Widerspruch eingelegt. Nachdem der Anspruch beim zuständigen streitigen Gericht begründet wurde, erklärt der Beklagte, dass er den Widerspruch zurücknimmt.
Das Gericht hat jetzt darauf hingewiesen, dass wir den VB beantragen sollen. Aber dann habe ich doch meine Kosten - insbesondere für das Klageverfahren - gar nicht drin.
Es sind doch jetzt folgende Geb. entstanden:
mind. 1 GK-Geb.
Verfahrensgeb. Mahnbescheid 3305 1,0 und Verfahrensgebühr 3100 1,3 (3305 wird auf 3100 angerechnet)
hmmm
wenn ich jetzt einen VB beantrage, dann bekomme ich eine 0,5 Geb und eine 1,0 aus dem MB - sprich 1,5 Geb.
aber geht das denn? Kann ich jetzt noch einen VB beantragen? Was passiert dann mit den beim streitigen Gericht eingezahlten Gerichtskosten? Da habe ich ja dann gar keinen titulierten Anspruch im VB?
Danke vorab
Liane