Zinsen / vollstreckbarer Tabellenauszug

  • Hallo Zusammen!

    Ich möchte mal gerne Eure Meinung zu folgenden Sachverhalt hören:

    Ich beantrage einen PFÜB auf Grundlage eines vollstreckbaren Tabellenauszug, als Berechnungsgrundlage für die Zinsen habe ich die Daten aus dem dem Vollstreckungsbescheid entnommen, dieser war die Grundlage für die Forderungsanmeldung. Nun sind die Zinsen von mir bis zum Datum des PFÜB - Antrags berechnet worden. Diese wurden vom Rechtspfleger gestrichen und durch die Zinsangaben aus dem Tabellenauszug ersetzt, diese werden naturgemäß nur bis zur Eröffnung des INSO Verfahrens berechnet. Ich kann nun nicht erkennen warum ich auf die Zinsforderungen für diesen Zeitraum verzichten soll, gibt es dazu Entscheidungen?


    Ciao WATISLOS

  • Vollstreckungsgrundlage ist in diesem Fall einerseits der vollstreckbare Tabellenauszug mit festgestellter HF nebst Zinsen bis zur InsO-Eröffnung, andererseits der ursprüngliche VB wg. der weiteren Zinsen ab InsO-Eröffnung. ----- Falls du also nur den Tabellenauszug als Vollstreckungsgrundlage bezeichnet und vorgelegt hast, ist die Entscheidung des VG zutreffend.

  • ----- Falls du also nur den Tabellenauszug als Vollstreckungsgrundlage bezeichnet und vorgelegt hast, ist die Entscheidung des VG zutreffend.

    Hallo

    als solchen habe ich den Tabellenauszug nie bezeichnet, ich habe diesen plus VB, gerade wegen der Zinsberechnung beigefügt und aus diesem Grund ist mir die Entscheindung nicht schlüssig.

    Ciao WATISLOS

    P.S. Die erste Zahlung des Drittschuldners ist bereits eingegengen! Was bleibt nun?? Änderungsbescheidantrag unter Berücksichtigung der Teilzahlung?

    Ciao WATISLOS

  • Was heißt hier, "habe ich nie bezeichnet" ? Im Antrag ist der Vollstreckungstitel anzugeben, welche(n) Titel hast du also auf Seite 2 des Formulars benannt ? Und danach kannst du dir deine Ausgangsfrage dann auch selbst beantworten.

  • Hallo TJ,

    oh man was war das denn für eine Blockade, vielen Dank für die Lösung! Bleibt für mich die Frage: Wie bekomme ich die Zinsen noch rein??

    Ciao WATISLOS

  • Hallo Leute,

    in diesem Fall habe ich nun der ursprünglichen Vollstreckungsbescheid und den vollstreckbaren Tabellenauszug und Sie da die Zinsen wurden wieder aus dem PFÜB gestrichen.

    Hat jemand aktuelle Entscheidungen zur Hand aus denen hervorgeht, dass auch die Zinsen von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind.

    Ciao WATISLOS

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