Ordnungshaft gegen Zeugen in anderem Bundesland zu vollstrecken

  • In einer Zivilsache wurde ein Zeuge bei seinem Wohnsitzgericht (in anderem Bundesland) in Rechtshilfe zur Aussage geladen und ist dort nicht erschienen. Der Richter hat Ordnungsgeld und ersatzweise Ordnungshaft festgesetzt. Ordnungsgeld wurde nicht gezahlt. Vollstreckung und EV erfolglos. Geld ist nicht beitreibbar bzw. nichts zu holen. Nach Rückfrage bei der hiesigen Richterin soll nun die Ordnungshaft vollstreckt werden. Kann ich den Zeugen aus der Hauptakte in einem anderen Bundesland zum Strafantritt laden? Oder gebe ich das an das Rechtshilfegericht? :confused: Die bisherige Vollstreckung wurde insgesamt aus der Hauptakte gemacht.

  • Was für ein Rechtshilfegericht ?

    Du musst Dir halt einen Vollstreckungsplan für Zivilhaft des entsp. Bundeslandes besorgen ( gelingt in der Regel über Gurgeln ) und den GVZ dort mit der Vollstreckung ( mit ausgestelltem richterlichen Haftbefehl ) beauftragen .

    Im übrigen halte ich die Ladung zum Haftantritt grs. für eine Mär innerhalb der Rechtspflegerschaft bei dieser Konstellation .

    Zur Vollstreckung von O-Haft gibts hier genügend im Fundbüro des Forums.

  • @Steinkauz: wieso?

    Ich lade die O-Geld-Zeugen immer (nach erfolgloser Vollstreckung) erst zum Strafantritt. Mal kommt dann Geld, mal nicht.

    Wenn kein Geld kommt, HB, Aufnahmeersuchen und dann kam bis jetzt immer Geld!

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