Protokoll über die Verwalterbestellung

  • Ich habe mal wieder ein lausiges Protokoll über die Verwalterbestellung vorliegen.

    Die Beschlussfähigkeit wird zumindest festgestellt. Dann heißt es: "Der Verwaltervertrag mit Herrn xy wird bis zum ...... verlängert". Ende.


    Ob das genügt? :gruebel:

  • Wenn sich aus dem Protokoll noch ergibt, welche WE-Gemeinschaft getagt hat, die "Verlängerung des Vertrages" mit Mehrheit beschlossen wurde und die notwendigen Unterschriften beglaubigt wurden, würde ich es als Nachweis gelten lassen.

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

  • Welche Gemeinschaft an welchem Tag von wann bis wann getagt hat, gibt das Protokoll ja noch her.
    Dann werden die Anwesenden und die Nichtanwesenden aufgezählt sowie die Beschlussfähigkeit festgestellt.

    Und dann folgt der obige Satz über die Verlängerung des Verwaltervertrages.

    Das war's.

  • Welche Gemeinschaft an welchem Tag von wann bis wann getagt hat, gibt das Protokoll ja noch her.
    Dann werden die Anwesenden und die Nichtanwesenden aufgezählt sowie die Beschlussfähigkeit festgestellt.

    Und dann folgt der obige Satz über die Verlängerung des Verwaltervertrages.

    Das war's.

    Dann wäre mir das "zu dünn". Eine blosse Feststellung betreffend den Vertrag reicht m.E. nicht. Die Miteigentümer müssen schon ihren Willen kundtun, dass die Gemeinschaft etwas beschliessen will und dies dann auch tut (mehrheitlich/einstimmig).

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

  • Sehe ich auch so. Ich bin sehr pingelig mit den Protokollen, weil sonst der größte Schmuh hier landet.
    Mir reicht es auch nicht, wenn eine "AB Verwaltung" -und nichts weiter- bestellt wird. Ich hätte gerne eine Rechtsform, einen Sitz und einen Vertreter. Sonst nehme ich die gar nicht mehr zum Verbleib beim GBA an.

  • Sehe ich auch so. Ich bin sehr pingelig mit den Protokollen, weil sonst der größte Schmuh hier landet. Mir reicht es auch nicht, wenn eine "AB Verwaltung" -und nichts weiter- bestellt wird. Ich hätte gerne eine Rechtsform, einen Sitz und einen Vertreter. Sonst nehme ich die gar nicht mehr zum Verbleib beim GBA an.


    Sehr streng Herr Kollege. Aber korrekt, ich mache es genau so.

  • Ich habe genau den gleichen Fall. Nach der Kommentierung des § 26 WEG muss die Bestellung oder Wiederbestellung des Verwalters beschlossen werden. Es muss sich deshalb mE aus dem Protokoll ergeben, dass die Eigentümer einen Beschluss gefasst haben und eigentlich auch, ob dieser einstimmig getroffen wurde bzw. mit wievielen Ja- oder Neinstimmen.

    Mir liegt jetzt ein Protokoll vor, welches mit "Der Verwalter H begrüßt die Eigentümer. Er stellt die Beschlussfähigkeit fest." beginnt. Dann heißt es weiter:
    - Top 2: Beschlussfassung über die Abrechnung des vergangenen Jahres und Entlastung des Verwalters,
    - Top 3: Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan und die Umlage,
    - Top 4: Verlängerung des Verwaltervertrages
    "Der bestehende Verwaltervertrag wird zu unveränderten Bedingungen bis zum 31.12.2015 verlängert."

    Ich habe das Protokoll beanstandet. Insbesondere liegen mir die ursprüngliche Bestellung sowie die dazwischen liegenden Verlängerungen nicht vor. Der WEG-Verwalter verweigert die Vorlage der vorherigen Protokoll und meint, das letzte Verlängerungsprotokoll sei ausreichend.

    Rettet die Erde! Sie ist der einzige Planet mit Schokolade!

  • Hallöchen :)

    Ich krame dieses Thema mal aus der Versenkung, da ich derzeit ein sehr ähnlich gelagertes Problem habe.

    Sachlage:
    Ein Protokoll zur Wohnungseigentümerversammlung, ordnungsgemäße Einberufung, beschlussfähig, alles wunderbar.
    "TOP 3 Verlängerung Verwaltervertrag
    Der Verwaltervertrag wird um weitere 3 Jahre, d.h. bis zum 31.12.2018, verlängert. (Es folgt Vergütung etc.)
    Abstimmungsergebnis: Einstimmig"

    Jetzt bin ich nicht ganz sicher, ob ich das als Verwalterbestellung auslegen kann oder nicht.
    Eure Meinungen?

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