Festsetzung des Geschäftswertes gemäß § 79 GNotKG

  • Den vom BezRev gewollten Wertfestsetzungsbeschluss erlasse ich doch nicht als Kostenbeamter, sondern als RPfl. Kann der BezRev mich den überhaupt insoweit anweisen?

    Darüber hinaus weiß ich von den Kollegen, dass der BezRev in Nachlasssachen die Wertfestsetzungsbeschlüsse "nicht haben will", so dass sie eigentlich nie rechtskräftig werden.

    Und ist die Rechtsmittelfrist bei Wertfestsetzungen nicht 6 Monate? Soll ich dann - wenn ich dann in Betreuungssachen den Wert im Beschlusswege festsetzen würde - erst nach 6 Monaten (falls RK überhaupt eintritt...) die entsprechende Kostenrechnung machen? Was für eine Arbeitsaufwand ist das denn?

    Der Wert ändert sich doch in laufenden Betreuungssachen regelmäßig, so dass dies nach § 79 II 1 GNotKG zur Folge hätte, dass ich jedes Jahr aufs neue den Wert festsetzen müsste?

    @Jahreszeiten: Setzt Du den Wert wenn Kosten zu erheben sind tatsächlich per Beschluss fest?

    Und nur am Rande: Ich spaßeshalber mal in Judica geschaut, es gibt noch niemals eine Beschlussvorlage, was für mich eindeutig darauf schließen lässt, dass in weiten Teilen des Landes der Wert nicht festgesetzt wird.


  • Letzteres ist allerdings kein Argument. In ForumStar existiert bis zum heutigen Tag kein Regressbeschluss. Die Anordnung von Regress scheint mir aber gesetzlich noch immer vorgesehen zu sein.


  • Und nur am Rande: Ich spaßeshalber mal in Judica geschaut, es gibt noch niemals eine Beschlussvorlage, was für mich eindeutig darauf schließen lässt, dass in weiten Teilen des Landes der Wert nicht festgesetzt wird.

    Sry, Winifred, aber das kann nie ein Argument sein. Wir argumentieren aus Gesetzestexten, nicht aus Bits und Bytes.

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    Einmal editiert, zuletzt von felgentreu (14. Juli 2016 um 09:52) aus folgendem Grund: frog war schneller

  • Frog + felgentreu: NATÜRLICH ist das kein Argument, es sollte lediglich der Abrundung dienen. Ich dachte das hätte ich durch die von mir gewählte Formulierungen "nur am Rande" und "spaßeshalber" deutlich gemacht.

    Ich verlasse mich NIEmals auf die TSJ-Formulare; überprüfe das, was vorgegeben wird, bastele mir viel neu, ändere einiges ab, was nicht passt etc.. Dies auch nur zur Abrundung. ;)

  • Für mich war deutlich, dass Deine Argumentation nicht auf die TSJ-Gepflogenheiten basieren sollte. Kann Dir als NRWler aber bestätigen, dass die Wertfestsetzung bisher nicht "üblich" ist. Konnte Werttfestsetzungsbeschlüsse auch nicht bei übernommenen Verfahren entdecken.

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