Den vom BezRev gewollten Wertfestsetzungsbeschluss erlasse ich doch nicht als Kostenbeamter, sondern als RPfl. Kann der BezRev mich den überhaupt insoweit anweisen?
Darüber hinaus weiß ich von den Kollegen, dass der BezRev in Nachlasssachen die Wertfestsetzungsbeschlüsse "nicht haben will", so dass sie eigentlich nie rechtskräftig werden.
Und ist die Rechtsmittelfrist bei Wertfestsetzungen nicht 6 Monate? Soll ich dann - wenn ich dann in Betreuungssachen den Wert im Beschlusswege festsetzen würde - erst nach 6 Monaten (falls RK überhaupt eintritt...) die entsprechende Kostenrechnung machen? Was für eine Arbeitsaufwand ist das denn?
Der Wert ändert sich doch in laufenden Betreuungssachen regelmäßig, so dass dies nach § 79 II 1 GNotKG zur Folge hätte, dass ich jedes Jahr aufs neue den Wert festsetzen müsste?
@Jahreszeiten: Setzt Du den Wert wenn Kosten zu erheben sind tatsächlich per Beschluss fest?
Und nur am Rande: Ich spaßeshalber mal in Judica geschaut, es gibt noch niemals eine Beschlussvorlage, was für mich eindeutig darauf schließen lässt, dass in weiten Teilen des Landes der Wert nicht festgesetzt wird.