Wir haben heute eine Anfrage der Stadt Zürich erhalten. Ein deutschstämmiges Ehepaar lebte in Zürich. Die Mutter ist wohl 2010 verstorben. Das Kind steht nunmehr unter elterlicher Sorge des Vaters. Dieser musste auf Anordnung der Vormundschaftsbehörde Zürich ein Inventar über das Kindsvermögen inkl. des Erbanteils von der Mutter einreichen. Da das separate Kindsvermögen wohl sehr umfangreich ist, wurde periodische Berichterstattung und Inventarvorlage durch den Vater angeordnet, womit der Vater auch einverstanden war. Ende 2011 verzog der Vater mit dem Sohn zurück nach D. Ein Adresse liegt vor. Er verweigert aber die Berichterstattung nach Zürich, da die Behörde in Zürich nicht mehr zuständig sei.
Das Familiengericht wird aufgefordert zu prüfen, ob und welche Maßnahmen zum Schutz des Kindsvermögens erforderlich sind. Des weiteren werden wir gebeten, das Verfahren zu übernehmen. Ich habe mal in Zürich angefragt, auf welcher Grundlage die das an uns schicken aber die habens auch nur ins Blaue an uns geschickt. Das war also auch nicht sehr erhellend.
Kann uns jemand helfen wie wir hier weiter vorzugehen haben? Schonmal danke im Voraus.