Hallo,
ich habe für eine deutsche Staatsangehörige einen Erbschein erteilt, wonach diese von ihren drei Kindern beerbt worden ist. Der Notar hat eine Einschränkung des Erscheins auf den in Deutschland befindlichen Nachlass beantragt. Erteilt wurde der Erbschein ohne Einschränkung auf den in Deutschland befindlichen Nachlass. Muss ich den Erbschein jetzt einziehen? Ich sehe für Polen keine Nachlassspaltung wie z.B. Frankreich, für mich ergibt sich daher kein Einziehungsgrund. Die Antragstellerin möchte für Polen nun eine Apostille haben.