Nachvermächtnis Kinder und Vater - weitere Veranlassung?

  • Hallo,

    habe hier folgenden Fall: Großvater ist verstorben, Großmutter wurde testamentarisch als Alleinerbin eingesetzt, als Nachtvermächtnisnehmer bzgl. einiger Aktien mit Wert von ca. 200.000 Euro (Gesamtnachlasswert ca. 400.000 Euro) wurde der Sohn sowie die drei Enkel zu gleichen Teilen bestimmt. Der Großmutter wurde ein Erbschein erteilt, der sie als Alleinerbin ausweist.

    Würdet ihr als Familiengericht hier noch etwas veranlassen? Ich sehe keinen konkreten Interessenkonflikt nach § 1796 BGB.

    Was meint ihr?

    Gruß
    Peter

  • Einen Interessenskonflikt könnte man allenfalls im Verhältnis zum Vorvermächtnisnehmer oder aber im Verhältnis zum Erben sehen, denke ich. Daher sehe ich keinen Grund für ein besonderes Tätigwerden des FamG.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Der Sachverhalt ist unvollständig - wer ist denn Vorvermächtnisnehmer, wenn Sohn und seine Kinder Nachvermächtnisnehmer sind? Die Großmutter als Alleinerbin kanns ja nicht sein.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!