Hallo,
habe hier folgenden Fall: Großvater ist verstorben, Großmutter wurde testamentarisch als Alleinerbin eingesetzt, als Nachtvermächtnisnehmer bzgl. einiger Aktien mit Wert von ca. 200.000 Euro (Gesamtnachlasswert ca. 400.000 Euro) wurde der Sohn sowie die drei Enkel zu gleichen Teilen bestimmt. Der Großmutter wurde ein Erbschein erteilt, der sie als Alleinerbin ausweist.
Würdet ihr als Familiengericht hier noch etwas veranlassen? Ich sehe keinen konkreten Interessenkonflikt nach § 1796 BGB.
Was meint ihr?
Gruß
Peter