Guten Morgen,
hier mal der Fall:
Die beiden minderjährigen Kinder (16 und 17) haben 2008 von Opa 180.000 € geerbt. Daraus sind ca. 70.000 € für ihren eigenen laufenden Lebensunterhalt seit 2008 verwendet worden (durch die Kinder selbst). 10.000 € wurden innerhalb der Familie an 3 Leute verliehen. Und die Kindesmutter hat mit ihrem neuen Partner (nicht KV) für 100.000 € ein Grundstück mit sanierungsbedürftigen Haus gekauft und das begonnen zu sanieren. Die 100.000 € sind weg und das Haus steht jetzt leer, weil keiner einziehen kann weils noch nicht fertig ist. Grundstückseigentümer sind KM und Partner. Sie wollen das Grundstück jetzt wieder verkaufen.
So, bis jetzt wurde ein E-Pfleger bestellt, der mit der KM + Partner einen Darlehensvertrag mit Raten über 600 € monatlich und mit einer dinglichen Sicherung an dem Grundstück (Grundschuld über 100.000 €) schließen soll. Der Vertragsentwurf liegt mir jetzt vor und jetzt komme ich gedanklich nicht weiter.
1.) Der Vertrag muss ja beim Notar abgeschlossen werden wegen der einzutragenden Grundschuld... muss in der Urkunde zwingend mit drin stehen, dass sich KM + Partner der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwerfen? Weil das fehlt bisher. Ist es überhaupt sinnvoll eine Grundschuld einzutragen, wenn jetzt eh verkauft werden soll? Das kauft doch keiner bzw. dann soll das Recht sicherlich gleich wieder gelöscht werden...
2.) Diese Darlehen in der Familie müssen ja auch genehmigt werden. Da reicht es mir, wenn die KM mir schriftliche Vereinbarungen mit angemessenen Ratenzahlungen vorlegt und ich die nachträglich genehmige, oder?
Die Akte ist ein einziges Durcheinander. Hat vllt noch jmd eine andere Idee, wie das alles vllt einfacher geht bzw. wo ich noch drauf achten muss? Danke für eure Hilfe schon mal...
LG Beany