Neues Beurteilungsrecht in der bayerischen Justiz

  • Heute wurde im BayJMBl 2013, S. 106 die neue JuBeurteilBek bekannt gemacht. Für Rechtspfleger kommt sie erstmals 2015 zum Tragen. Beurteilt wird künftig alle drei Jahre. Außerdem werden Vergleichsgruppen gebildet, innerhalb derer die Punkteskala ausgeschöpft werden soll.

    Ut desint vires, tamen est laudanda voluntas (Ovid, röm. Dichter, 43 v.Chr. - 17 n.Chr.)

  • War ich blauäugig. :daemlich

    Und ich dachte immer, die Beurteilung orientiert sich an der Leistung und nicht an der zur Verfügung stehenden Punkteskala.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • War ich blauäugig. :daemlich

    Und ich dachte immer, die Beurteilung orientiert sich an der Leistung und nicht an der zur Verfügung stehenden Punkteskala.

    Oh Blauäugiger! Wie sollte das gehen?! Wie willst Du bei Versteigerungen nach Leistung beurteilt werden, ggf. müsstest Du Leute zum Zuschlag zwingen. :teufel:

  • Tja, da wird dann die Überzeugungskraft nur mit 6 bewertet...

    Hier in NRW gibts diesen Quatsch auch bald..:wechlach:

  • War ich blauäugig. :daemlich

    Und ich dachte immer, die Beurteilung orientiert sich an der Leistung und nicht an der zur Verfügung stehenden Punkteskala.

    Oh Blauäugiger! Wie sollte das gehen?! Wie willst Du bei Versteigerungen nach Leistung beurteilt werden, ggf. müsstest Du Leute zum Zuschlag zwingen. :teufel:

    Ich weiß nicht, wie es derzeit bei euch ist, aber hier muss man so gut wie nicht mehr zwingen ("et läuft, et läuft"). Insofern ganz gut für die Beurteilung :yes:

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • @jörg: Lass dich einfach wieder zu uns versetzen, dann steigen die Chancen auf eine Beförderung.:)


    zum Thema: Hier in Sachsen gibt es das leider auch schon. Unterm Strich dient es nur dazu die Bewertungen möglichst niedrig zu halten. Aber da man das System kennt, lohnt es sich nicht sich darüber aufzuregen.

  • War ich blauäugig. :daemlich Und ich dachte immer, die Beurteilung orientiert sich an der Leistung und nicht an der zur Verfügung stehenden Punkteskala.


    Den Einwand verstehe ich nicht. Selbstvertändlich orientiert sich die Beurteilung an der Leistung bzw. wird mit der Beurteilung die Leistung (und Befähigung) des Einzelnen beschrieben. Aber ebenso selbstverständlich ist doch, dass das ganze sich im Rahmen eines Bewertungssystems bewegen muss. Schon in der Schule gibt es eine Notenskala von 1 bis 6, in Sachsen-Anhalt gibt es bei Beurteilungen Notenstufen von A (übertrifft die Anforderungen herausragend) bis G (entspricht den Anforderungen nicht) und die Bayern haben offenbar ein Punktesystem von 1 bis 16.

  • In der Schule gibt es aber keine Vorgabe an die Lehrer, dass die Noten von 1-6 auch ausgeschöpft werden sollen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Vorweg: Dass die Beurteilungen höchst subjektiv sind und man sich selbst in der Beurteilung selten wieder erkennt, wissen wir ja alle.
    Aber: Ich verstehe nicht so recht, warum das Ausschöpfen der Notenskala auf so viel Widerstand trifft.
    Nun gibt es ja Gerichte, wo der Behördenleiter etwa 60 % mit gut, 5 % mit sehr gut und um die 25 % mit vollbefriedigend beurteilt. Ausreichend und befriedigend werden nur vereinzelt vergeben. Mal ganz davon abgesehen, dass m.W. Beurteilungen schon aufgehoben worden sind, weil sich Verwaltungsgerichte gefragt haben, wer der Durchschnitt ist, wenn über 90 % der Bediensteten überdurchschnittliche Leistungen erbringen, muss man sich m.E. auch die Auswirkungen auf die Beförderungsverfahren vor Augen führen.
    Wenn in meinem Beispiel genug Beförderungsstellen da sind, um auch 1 oder 2 von den Gut-Kanditaten zu befördern, ist es doch das - vom Dienstherrn letztlich frei bestimmbare - Hilfs-Hilfs-Hilfs- Kriterium, das darüber entscheidet, wer die Stelle kriegt. Da weiß ich doch lieber schon bei meiner Beurteilung, woran ich bin, statt bei der Beförderung doch wieder auf mein Lebensalter reduziert zu werden.

  • In der Schule gibt es aber keine Vorgabe an die Lehrer, dass die Noten von 1-6 auch ausgeschöpft werden sollen.


    Da wäre ich mir nicht sicher. Allein die Tatsache, dass es die Noten von 1 bis 6 gibt, läßt erkennen, dass neben den Noten 1, 2, 3 und 4 auch die Noten 5 und 6 dem Gebrauch nicht zu entziehen sind.
    Das wäre sonst so, als ob man auf der sechspurigen Autobahn auf die rechte Fahrspur zugunsten einer neuen Spur (noch weiter links) verzichtet, nur weil die rechte Spur sowieso kaum genutzt wird.

  • Daher bauen die hier die Autobahnen auch um: Die nehmen rechts die Spur weg und bauen die links wieder dran..

  • Wir hatten in der Schule auch mal eine Lehrerin, die die mündlichen Noten (im Punktesystem mit 0-15 Punkten) nach einem Ranking verteilt hat. Der beste bekam 15 Punkte und so weiter. Wir waren ein kleiner Kurs mit 10 Leuten, sodass niemand als "durchgefallen" gewertet werden musste und es gab auch ein oder zwei Punktzahlen, die zweimal vorkamen, weil zwei Personen eben ziemlich gleiche Leistungen erbracht haben, aber ansonsten fand ich das schon echt gut. Und so müsste man sich ja das Beurteilungssystem hier ja wohl auch vorstellen. Ist doch nichts tragisches dabei, finde ich.

  • In der Schule gibt es aber keine Vorgabe an die Lehrer, dass die Noten von 1-6 auch ausgeschöpft werden sollen.


    Da wäre ich mir nicht sicher. Allein die Tatsache, dass es die Noten von 1 bis 6 gibt, läßt erkennen, dass neben den Noten 1, 2, 3 und 4 auch die Noten 5 und 6 dem Gebrauch nicht zu entziehen sind.
    Das wäre sonst so, als ob man auf der sechspurigen Autobahn auf die rechte Fahrspur zugunsten einer neuen Spur (noch weiter links) verzichtet, nur weil die rechte Spur sowieso kaum genutzt wird.

    Es geht nicht darum, dass man die Noten 1 oder 6 nicht vergeben darf. Es geht darum, ob man sie vergeben MUSS.
    Wenn in einer Klasse von 20 Schülern 10 gut, 3 sehr gut, 4 befriedigend und 3 ausreichend sind, gibt es eben keine 5 und 6. Natürlich gibt es einen, der am schlechtesten ist. Aber der muss nicht zwangsläufig eine 6 bekommen. (P.S.: Andersrum: von 20 Kindern können 19 gar nicht und einer halbwegs lesen. Letztere bekommt dann eine 1, weil er der Beste ist.) Die Kriterien, welche Leistung welcher Note (oder für uns Beurteilung) entspricht, sind doch vorgegeben.

    Zum Durchschnitt:
    Was beurteilungstechnisch Durchschnitt ist, kann doch nicht davon abhängen, welche Kollegen zufällig an einem Gericht arbeiten. Es muss doch nach objektiven Kriterien eines allgemein normal arbeitenden Bediensteten gehen. Sonst wären ja auch die Beurteilungen der verschiedenen Gerichte nicht miteinander vergleichbar.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

    Einmal editiert, zuletzt von Araya (10. Oktober 2013 um 14:37) aus folgendem Grund: P.S. ergänzt

  • In der Schule gibt es aber keine Vorgabe an die Lehrer, dass die Noten von 1-6 auch ausgeschöpft werden sollen.


    Da wäre ich mir nicht sicher. Allein die Tatsache, dass es die Noten von 1 bis 6 gibt, läßt erkennen, dass neben den Noten 1, 2, 3 und 4 auch die Noten 5 und 6 dem Gebrauch nicht zu entziehen sind.
    Das wäre sonst so, als ob man auf der sechspurigen Autobahn auf die rechte Fahrspur zugunsten einer neuen Spur (noch weiter links) verzichtet, nur weil die rechte Spur sowieso kaum genutzt wird.

    Es geht nicht darum, dass man die Noten 1 oder 6 nicht vergeben darf. Es geht darum, ob man sie vergeben MUSS.
    Wenn in einer Klasse von 20 Schülern 10 gut, 3 sehr gut, 4 befriedigend und 3 ausreichend sind, gibt es eben keine 5 und 6. Natürlich gibt es einen, der am schlechtesten ist. Aber der muss nicht zwangsläufig eine 6 bekommen. (P.S.: Andersrum: von 20 Kindern können 19 gar nicht und einer halbwegs lesen. Letztere bekommt dann eine 1, weil er der Beste ist.) Die Kriterien, welche Leistung welcher Note (oder für uns Beurteilung) entspricht, sind doch vorgegeben.

    Zum Durchschnitt:
    Was beurteilungstechnisch Durchschnitt ist, kann doch nicht davon abhängen, welche Kollegen zufällig an einem Gericht arbeiten. Es muss doch nach objektiven Kriterien eines allgemein normal arbeitenden Bediensteten gehen. Sonst wären ja auch die Beurteilungen der verschiedenen Gerichte nicht miteinander vergleichbar.

    Gutes Argument!

  • ...
    Es geht nicht darum, dass man die Noten 1 oder 6 nicht vergeben darf. Es geht darum, ob man sie vergeben MUSS.
    Wenn in einer Klasse von 20 Schülern 10 gut, 3 sehr gut, 4 befriedigend und 3 ausreichend sind, gibt es eben keine 5 und 6. Natürlich gibt es einen, der am schlechtesten ist. Aber der muss nicht zwangsläufig eine 6 bekommen. (P.S.: Andersrum: von 20 Kindern können 19 gar nicht und einer halbwegs lesen. Letztere bekommt dann eine 1, weil er der Beste ist.) Die Kriterien, welche Leistung welcher Note (oder für uns Beurteilung) entspricht, sind doch vorgegeben.


    Ja und was stört Dich jetzt an der Bayerischen Beurteilungsbekanntmachung? Stößt Du Dich etwa an Pkt. 2.2.4 Satz 3 (Die festgelegte Punkteskala bei dem Gesamturteil wie auch bei den Einzelmerkmalen ist in allen Vergleichsgruppen grundsätzlich umfassend auszuschöpfen.)?

    ...Zum Durchschnitt:
    Was beurteilungstechnisch Durchschnitt ist, kann doch nicht davon abhängen, welche Kollegen zufällig an einem Gericht arbeiten. Es muss doch nach objektiven Kriterien eines allgemein normal arbeitenden Bediensteten gehen. Sonst wären ja auch die Beurteilungen der verschiedenen Gerichte nicht miteinander vergleichbar.


    Es ist schon wichtig innerhalb der Vergleichsgruppe den Durchschnitt festzulegen. Wenn in einer Gruppe (z.B. alle A9er) die ganzen 1er FH-Absolventen sind, die von allen gelobt und zitiert werden, dann bilden die eben den Durchschnitt und der sollte im bayerischen System bei 8 bis 9 Punkten liegen. Ebenso verhält es sich in einer anderen Vergleichsgruppe (z.B. alle A12er), in dem sich die ganzen Pfeifen treffen.

  • War ich blauäugig. :daemlich Und ich dachte immer, die Beurteilung orientiert sich an der Leistung und nicht an der zur Verfügung stehenden Punkteskala.


    Den Einwand verstehe ich nicht. Selbstvertändlich orientiert sich die Beurteilung an der Leistung bzw. wird mit der Beurteilung die Leistung (und Befähigung) des Einzelnen beschrieben. Aber ebenso selbstverständlich ist doch, dass das ganze sich im Rahmen eines Bewertungssystems bewegen muss. Schon in der Schule gibt es eine Notenskala von 1 bis 6, in Sachsen-Anhalt gibt es bei Beurteilungen Notenstufen von A (übertrifft die Anforderungen herausragend) bis G (entspricht den Anforderungen nicht) und die Bayern haben offenbar ein Punktesystem von 1 bis 16.


    Hast Du etwa den hier :ironie: vergessen?


    Ich bin seit 20 Jahren bei der Justiz, seit 14 davon bei der StA. Wegen Personalmangel sind wir (fast) alle deutlich überbelastet, machen also im Schnitt 150 %. Das lt. Mittelbehörde, Geschäftsleitung und Geschäftsprüfung überdurchschnittlich gut. Trotzdem gibt es für mich als A10 Rpfl. nur 8 Punkte:mad:, weil eben nicht mehr Punkte zur Verfügung stehen. Was man leistet ist letzten Endes absolut egal.

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

  • Ebenso verhält es sich in einer anderen Vergleichsgruppe (z.B. alle A12er), in dem sich die ganzen Pfeifen treffen.

    = Kurze Beschreibung des Peter-Prinzips? :gruebel:


    @ RpflinHof: Ich fürchte, Mitwisser meinte es nicht ironisch, sondern ist davon überzeugt.


  • Trotzdem gibt es für mich als A10 Rpfl. nur 8 Punkte:mad:, weil eben nicht mehr Punkte zur Verfügung stehen. Was man leistet ist letzten Endes absolut egal.

    Richtig - genauso ist es hier auch :mad:.

    Alle Menschen sind klug – die einen vorher, die anderen nachher. Voltaire


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