Grundsätzlich gibt es ja die Möglichkeit das PKH/VKH Verfahren auch im laufenden Verfahren an den Rpfl abzugeben, praktisch kenne ich jedoch eher die Lösung das das komplette Verfahren beim Richter verbleibt.
Keine Verfahrenskostenhilfe im Betreuungsverfahren?
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Grundsätzlich gibt es ja die Möglichkeit das PKH/VKH Verfahren auch im laufenden Verfahren an den Rpfl abzugeben, [...]
Aus welchem § soll sich das ergeben?
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schon eher, dass die Akte dem Rechtspfleger zur Prüfung und Berechnung, ob PKH/VKH (mit Raten) bewilligt werden könnte, die Entscheidung fällt dann wieder der Richter.
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So war es auch gemeint - wird aber nach meiner Erfahrung wenig praktiziert.
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So war es auch gemeint - wird aber nach meiner Erfahrung wenig praktiziert.
Ich habe es bisher nur erlebt, dass sich die wirtsch. Verhältnisse im laufenden Verfahren geändert haben und ich die Akte dann zwecks neuer Prüfung vorgelegt bekam.
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Ist das überhaupt Deine Baustelle (müßtest Du über die Betreuungsanordnung entscheiden)?
Nein, Rechtspfleger entscheidet sicher nicht über die Anordnung der Betreuung, aber ist VKH tatsächlich die Baustelle des Richters?
Ja.
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