Der BDR hat vom BMJ die Referentenentwürfe einer neuen Prozesskostenhilfeformularverordnung und einer neuen Beratungshilfeformularverordnung – jeweils mit Anlagen – mit der Bitte um Kenntnisnahme und eventuelle Stellungnahme erhalten
Zur Begründung heißt es:
Das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts vom 31. August
2013 (BGBl. I S. 3533) wird am 1. Januar 2014 in Kraft treten. Zu diesem Zeitpunkt sind die
Prozesskostenhilfevordruckverordnung und die Beratungshilfevordruckverordnung einschließlich
deren Anlagen (Formular für den PKH-Antrag nebst Erläuterungen sowie Formular
zur Beantragung von Beratungshilfe nebst Erläuterungen bzw. Formular zur Beantragung
der Vergütung für Gewährung von Beratungshilfe) an die neuen Vorschriften anzupassen.
Wegen der Vielzahl an Detailänderungen sollen die Verordnungen jedoch insgesamt durch
Neufassungen abgelöst werden.
Der BDR soll die Stellungnahme am 1. November 2013 abliefern. Die Landesverbände des BDR sind um Zuarbeiten an Elke Strauß oder an die BDR-Bundesgeschäftsstelle zum 18.10.2013 gebeten worden.
Ich glaube freilich, dass man über das Forum noch mehr fachkundige und interessierte PKH- bzw. BerH-Leute erreicht.
Darum: Auf zur Diskussion!
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li_li (Mod)