Hallo alle zusammen,
ich weiß, dass nach dem GNotKG zwar keine Beerdigungskosten mehr abgezogen werden dürfen, bereits zum Todeszeitpunkt bestehende Erblasserverbindlichkeiten aber schon noch.
Wie sieht es bei der Miete als wiederkehrende Verbindlichkeit aus? Düfte ich lediglich die Miete des Sterbemonats in Abzug bringen (ist ja überlicherweise die einzige zum Todeszeitpunkt bestehende Mietverbindlichkeit) oder auch noch die darauffolgenden zu zahlenden Mieten bis Ablauf der Kündigungsfrist?