wie sind erhebliche vermögenseinbußen i.s.v. § 1822 nr.5 definiert (palandt rn 15)?
gibts dafür zahlen/modelle?
oder reicht ¶ x ?
was sind erhebliche vermögenseinbußen i.s.v. § 1822 nr.5?
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gut dann mache ich meine eigene modellrechnung auf
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ehm ich würd ganz gerne nochmal pushen
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Ich glaub , das wird hier nichts mehr, wenn sich der Kontext der Frage nicht erschließt.
Die SV-Darstellung erscheint mir verbesserungsfähig. -
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Na dann bin ich ja beruhigt.:)
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Die SV-Darstellung erscheint mir verbesserungsfähig.
Die Schreibweise auch, aber ich wiederhole mich...
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Die Schreibweise auch, aber ich wiederhole mich...
Über von anderen Usern verwendete Schreibweisen wird hier schließlich auch nicht diskutiert.
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Die Schreibweise auch, aber ich wiederhole mich...
Mich. Im Übrigen ist auch schon bei anderen Usern - wir denken z. B. an den nano - diese (in meinen Augen fürchterliche) Kleinschreiberei kritisiert worden. Aber das wird nun mein letzter Beitrag sein, was das angeht. Kann ja jeder halten wie ein Dachdecker...
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Mich interessierts im übrigen auch, wie einer hier so daher kommt.
Man muss ja nicht jedesmal gleich auf Deutschlehrer machen.
Einmal reicht doch völlig.:DAlso von wegen
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