Bezüglich einer Immobilie (fast eine Schrottimmobilie) kommt der Sicherungsbeschlag, die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung werden angeordert. Da der Verwalter bis zu diesem Zeitpunkt kleine Mieteinnahmen einstrich, hatte er das Objekt nicht aus der Masse freigegeben, obwohl das Haus wertausschöpfend belastet war. Auch anschließend gibt er das Objekt nicht aus der Masse frei,sondern wartet einfach ab.
Was passiert wenn der Grundpfandgläubiger das Objekt nicht versteigern kann und nach einem Jahr aufgibt? Das Objekt ist ja wieder automatisch massezugehörig oder? Somit sind auch die Nebenkosten die zwischen dem engültigen Scheitern und der Anordnung der Zwangsversteigerung entstanden sind Masseverbindlichkeiten? Oder muss das der Grundpfandgläubiger tragen?