Nach einem Aufruf gem. § 2258 BGB teilt ein Erbenermittler mit, dass er Ermittlungen aufgenommen hat. Er bittet, die Komplette Nachlassakte mit allen Beiakten an das Nachlassgericht seines Wohnorts zu übersenden, um dort Einsicht nehmen zu können. Die Übernahme der Kosten (12,00 EUR) sagt er zu. Weiter fügt er einen Vordruck bei, mit dem er vom Nachlassgericht ermächtigt wird, Auskünfte bei Behörden etc. einzuholen.
Dies ist mein erster Fall dieser Art. Ich gehe aber davon aus, dass es sich hierbei um ein standartisiertes Vorgehen handelt.
Wie handhabt Ihr dies?