Liebe Arbeitsgerichtlicher,
ich hätte da mal eine Frage:
Welche Kündigungsfrist gilt für den Arbeitnehmer, wenn in einem Arbeitsvertrag lediglich steht: "Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist."
Die nach dem BGB oder die nach dem Tarifvertrag (ist vorhanden und besagt 6 Wochen zum Quartalsende).
Dürfte es die nach dem Tarifvertrag sein, weil die nach dem BGB nur gilt, wenn keine weitere Bestimmungen vorhanden sind?
Vielen Dank...