welche Kündigungsfrist gilt?

  • Liebe Arbeitsgerichtlicher,

    ich hätte da mal eine Frage:

    Welche Kündigungsfrist gilt für den Arbeitnehmer, wenn in einem Arbeitsvertrag lediglich steht: "Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist."

    Die nach dem BGB oder die nach dem Tarifvertrag (ist vorhanden und besagt 6 Wochen zum Quartalsende).

    Dürfte es die nach dem Tarifvertrag sein, weil die nach dem BGB nur gilt, wenn keine weitere Bestimmungen vorhanden sind?

    Vielen Dank...

  • Der TV muss nicht nur vorhanden, sondern auch anwendbar sein. Es gilt dann im Zweifel die für den Arbeitnehmer günstigere Frist.

  • Der TV gilt wenn

    AG und AN Mitglied der Tarifvertragsperteien sind

    oder der TV für allgemeinverbindlich erklärt wurde (Info gibts beim Tarifregister)

    oder die Anwendung des TV im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Da musste genau gucken welcher TV im Vertrag steht. Wenn zB nur die Anwendung des Lohntarifvertrages vereinbart wurde, gilt trotzdem die gesetzliche Kündigungsfrist

    Es können auch nur bestimmte Teile des Tarifvertrages Anwendung finden.

    Da muss man ganz genau lesen.

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