• Gerichtsbekannt ist seit 2 Wochen, dass eine große Firma fusioniert hat, die Anträge auf Vermerk der Rechtsnachfolge auf Urteilen und KfB`s kommen haufenweise :eek:

    Nun habe ich einen etwa 4 Wochen alten KFA und würde gleich den neuen Rechtsnachfolger als Kläger eintragen, der Antrag auf Umschreibung kommt doch dann eh.

    Kann ich das einfach so praktisch machen?

  • Meiner Meinung nach nicht. Das Zivilverfahren ist ein Antragsverfahren. So dass du ohne entsprechenden Antrag nicht tätig werden kannst.
    Ggf. kannst du den Anwalt anrufen und fragen, ob eine Rechtsnachfolge gewünscht ist und er einen entsprechenden Antrag einreicht. Das würde ich aber nur telefonsich und nicht schriftlich machen.

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