Ergänzungpfleger Erbteilsübertragung?

  • Hallo,
    bin gerade etwas verwirrt:
    Vater ist verstorben, Erben sind seine mj. Kinder (Halbgeschwister) A und B.
    Jetzt überträgt in einem not. Vertrag das Kind A, vertr. durch die Mutter, seinen Erbteil an die MUTTER des B, sodass diese mit ihrem Kind u.a. auch Eigentümer des vorhandenen Grundstücks wird.
    Zudem wird dann auch noch eine Grundschuld bestellt (alle Genannten treten dort noch auf)

    Ich frage mich jetzt, ob ich Ergänzungspfleger benötige. Für A sicher nicht, dort kann die Mutter vertreten. Benötige ich für B einen Ergänzungspfleger? Sein Anteil ist ja eigentlich nicht betroffen, allerdings steht in der urkunde, dass "gegen Zahlung eines Betrages X... die Ansprüche der A abgefunden sind". Allerdings steht nicht, wer die nun zahlt.

    Zudem bestehen noch etliche Konten und Darlehen, aus denen A freigestellt werden soll, hab also eh bez. A einiges zu prüfen. Bin hier aber trotzdem ziemlich unsicher, weil der Anteil an die Mutter des B geht......:confused::confused:

  • Ich denke, dass kein Ergänzungspfleger benötigt wird: Für A handelt A's Mutter, und für B handelt B's Mutter (soweit B überhaupt etwas macht, wovon ich jetzt noch nichts gelesen habe). Da bestehen keine Vertretungsausschlüsse nach § 1795 BGB, weil die beiden Mütter mutmaßlich nicht miteinander in gerader Linie verwandt sind (jedenfalls gehe ich jetzt davon aus, dass dieser seltene Fall nicht vorliegt). Hierzu kannst Du die Mutter ja noch fragen, anzuhören ist zumindest A's Mutter ja ohnehin.

    Nach dem, was ich bislang gelesen habe, überträgt A ihren Anteil an die Mutter des B. Die Mutter des B stellt A im Gegenzug aus der Haftung wegen der Konten etc. frei und zahlt ihm etwas für den Erwerb (das ist auch gut so, denn sonst wäre das Handeln der Mutter der A wohl nicht genehmigungsfähig, §§ 1643 Abs. 1, 1822 Nr. 1 BGB).

    So könnte anstelle "Mutter des B" jeder x-beliebige Dritte stehen, es würde nichts ändern, den B selbst ist rechtlich nicht betroffen, wie ich das sehe.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Nein, B macht gar nichts, ausser später mit seiner Mutter eine Grundschuld bestellen.

    Habe gerade 3 Wochen Vertretung hinter mir und meine Kollgein bestellt für alles mögliche Ergänzungspfleger, deswegen bin ich etwas verwirrt :D

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