Hallo,
bin gerade etwas verwirrt:
Vater ist verstorben, Erben sind seine mj. Kinder (Halbgeschwister) A und B.
Jetzt überträgt in einem not. Vertrag das Kind A, vertr. durch die Mutter, seinen Erbteil an die MUTTER des B, sodass diese mit ihrem Kind u.a. auch Eigentümer des vorhandenen Grundstücks wird.
Zudem wird dann auch noch eine Grundschuld bestellt (alle Genannten treten dort noch auf)
Ich frage mich jetzt, ob ich Ergänzungspfleger benötige. Für A sicher nicht, dort kann die Mutter vertreten. Benötige ich für B einen Ergänzungspfleger? Sein Anteil ist ja eigentlich nicht betroffen, allerdings steht in der urkunde, dass "gegen Zahlung eines Betrages X... die Ansprüche der A abgefunden sind". Allerdings steht nicht, wer die nun zahlt.
Zudem bestehen noch etliche Konten und Darlehen, aus denen A freigestellt werden soll, hab also eh bez. A einiges zu prüfen. Bin hier aber trotzdem ziemlich unsicher, weil der Anteil an die Mutter des B geht......