Die Erbl. testiert wie folgt:
„Ich setze hiermit zu meinen alleinigen Erben meine Urenkel ein. Dies sind die Kinder meiner Enkelin X. Die Namen meiner Urenkel sind mir nicht bekannt.
Sollten die genannten Erben nicht zur Erbfolge gelangen, bestimme ich als Ersatzerben ihre ehelichen Abk. nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge.“
Das Testament datiert vom 27.03.2005, die Urenkel wurden geboren am 28.07.1998, am 24.10.2000 und am 02.05.2006, d.h. also zwei vor der Testamentserrichtung und eins danach. Das 3. Kind war am 27.03.2005 auch noch nicht gezeugt.
Die Eltern der Urenkel (wobei die Kindesmutter die leibl. Enkeltochter d. Erbl. ist) geben an, dass zum Zeitpunkt der T.Errichtung die Erbl. keinen Kontakt zu ihrem Sohn oder ihrer Enkelin oder zu den Urenkeln hatte.
Ich gehe immoment davon aus, dass das 3. Kind nicht erbberechtigt ist, weil noch nicht gezeugt/geboren bei T.Errichtung. Sehr ihr das anders/auch so?