Handhabung des § 4 FamFG

  • Wann wird ein Verfahren abgegeben? 21

    1. Ich gebe sofort ab, wenn sich der Wohnort des Mündels/Pfleglings (dauerhaft) ändert. (16) 76%
    2. Gebe bei schwerw. Entsch. ab (z. B. Vormundwechsel), die v. Ort besser beurteilt werden können. (5) 24%
    3. Ich gebe meine Verfahren eigentlich nie ab. (0) 0%
    4. Dazu habe ich noch keine gefestigte Meinung. Bin mal gespannt, wie die Umfrage ausgeht. (0) 0%

    Da das Thema nun schon mehrfach diskutiert würde, möchte ich mal eine Umfrage starten, um zu sehen, wie es die Mehrheit der Forianer anpackt.

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Unter der Voraussetzung der vorherigen Einverständniserklärung des Zielgerichts wegen der Übernahmebereitschaft nehme ich Variante 1.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Unter der Voraussetzung der vorherigen Einverständniserklärung des Zielgerichts wegen der Übernahmebereitschaft

    Schon klar. ;) Aber wie Du siehst, musste ich schon kürzen, da die einzelnen Antworten bei einer Umfrage max. 100 Zeichen umfassen dürfen.

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Könnte übrigens bitte mal einer der Mods die Fragestellung in richtiges Deutsch ("abgegeben" statt "abegeben") umwandeln? :oops:erledigt, b. ;)

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Hab gedacht, dass da mehr "Leutz" im Forum daran teilnehmen.

    Welche Schlüsse ziehst Du als TO aus dem Ergebnis der Umfrage ( womöglich für Dich :eek:) ?

  • Hatte auch auf etwas regere Teilnahme gehofft.:(

    Auswirkungen auf meine Praxis hat das zunächst mal keine, da ich ja von "meinem" OLG quasi Brief und Siegel habe, wie vorzugehen ist und ich dies auch grds. für richtig halte.
    Ich stelle aber fest, dass ich (zusammen mit dem OLG Hamm? Hat noch jemand obergerichtliche Entscheidungen?) offenbar eine Mindermeinung vertrete...

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Akten gebe ich sofort ab wenn sich der Ort des Kindes ändert.
    Verziehen aber Kinder in meinen Bezirk nehme ich die Verfahren nicht an, siehe OLG Hamm. :D
    Die Akten werden schon immer weniger.:teufel:
    henry

  • Akten gebe ich sofort ab wenn sich der Ort des Kindes ändert.
    Verziehen aber Kinder in meinen Bezirk nehme ich die Verfahren nicht an, siehe OLG Hamm. :D
    henry

    Und ich nehme Deine Akten nicht an, wenn Du Sie mir "einfach so" zuschickst. :strecker

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Akten gebe ich sofort ab wenn sich der Ort des Kindes ändert.
    Verziehen aber Kinder in meinen Bezirk nehme ich die Verfahren nicht an, siehe OLG Hamm. :D
    henry

    Und ich nehme Deine Akten nicht an, wenn Du Sie mir "einfach so" zuschickst. :strecker

    Dann lege ich meinem (§5 II FamFG) OLG vor und da das nicht die Meinung von Hamm vertritt bekommst du die Akte trotzdem.:teufel:
    henry

  • Akten gebe ich sofort ab wenn sich der Ort des Kindes ändert.
    Verziehen aber Kinder in meinen Bezirk nehme ich die Verfahren nicht an, siehe OLG Hamm. :D
    henry

    Und ich nehme Deine Akten nicht an, wenn Du Sie mir "einfach so" zuschickst. :strecker

    Dann lege ich meinem (§5 II FamFG) OLG vor und da das nicht die Meinung von Hamm vertritt bekommst du die Akte trotzdem.:teufel:
    henry

    :motz::heul:

    Na ja, aber da Du ja damit auf Dauer Dein Pensum verkleinerst, wird Deine Verwaltung bestimmt bald für "Ersatz" in einem anderen Fachgebiet sorgen. ;)

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Akten gebe ich sofort ab wenn sich der Ort des Kindes ändert.
    Verziehen aber Kinder in meinen Bezirk nehme ich die Verfahren nicht an, siehe OLG Hamm. :D
    Die Akten werden schon immer weniger.:teufel:
    henry

    Ganz linke Nummer! :mad:

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