Sind bei einem gemeinschaftlichen Testament bzw. einem Erbvertrag, in dem sich die Eltern gegenseitig zum Alleinerben eingesetzt haben, die Kinder mit Testamentseröffnung vom Nachlassgericht auf ihr gesetzliches Pflichtteilsrecht hinzuweisen ?
Falls ja, gibt es hierzu eine gesetzliche Grundlage ?
Belehrung über Pflichtteilsrecht
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Nein.
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Hier werden sie mittels allgemeinem Hinweisblatt auf das Pflichtteilsrecht hingewiesen. Wir haben allerdings auch eine gesetzliche Vorschrift § 41 Abs. 3 BW LFGG
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Eben
Das ist der Unterschied zu #2.
"Dort" gibts halt keine gesetzliche Vorschrift für eine Belehrungspflicht.
Hier schon !
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