Hallo,
wird eigentlich der Antragsgegner bzw. Antragsteller jeweils darüber informiert, dass die Gegenseite den Streitantrag gestellt hat?
Auf jeden Fall erfährt der Antragsgegner davon, wenn der Antragsteller den Streitantrag vorsorglich bei der Beantragung des Mahnbescheids stellt. Erfährt der Antragsgegner davon auch, wenn der Antrasgsteller den Streitantrag im weiteren Verlauf des Mahnverfahrens "nachschiebt": Der Antragsteller beantragt die Abgabe nach Widerspruch, wartet aber mit der Zahlung des Kostenvorschusses.
Danke