Mitteilung über die Stellung des Streitantrags

  • Hallo,

    wird eigentlich der Antragsgegner bzw. Antragsteller jeweils darüber informiert, dass die Gegenseite den Streitantrag gestellt hat?

    Auf jeden Fall erfährt der Antragsgegner davon, wenn der Antragsteller den Streitantrag vorsorglich bei der Beantragung des Mahnbescheids stellt. Erfährt der Antragsgegner davon auch, wenn der Antrasgsteller den Streitantrag im weiteren Verlauf des Mahnverfahrens "nachschiebt": Der Antragsteller beantragt die Abgabe nach Widerspruch, wartet aber mit der Zahlung des Kostenvorschusses.

    Danke

  • Eine Information über den reinen Abgabeantrag (ohne dass die Voraussetzungen für die Abgabe vorliegen) erfolgt im automatisierten Mahnverfahren nicht.

    Wird das Verfahren abgegeben (weil der Kostenvorschuss gezahlt wurde, der Antragsteller kostenbefreit ist oder einen PKH-Antrag gestellt hat oder der Antragsgegner die Abgabe nach Widerspruch beantragte), erhalten die Parteien des Mahnverfahrens hierüber selbstverständlich Mitteilung.


    __________________________
    Nur rein interessehalber: Arbeitest du gerade an einem "1x1 des Mahnverfahrens"? ;)

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Zitat

    Eine Information über den reinen Abgabeantrag (ohne dass die Voraussetzungen für die Abgabe vorliegen) erfolgt im automatisierten Mahnverfahren nicht.

    Wird das Verfahren abgegeben (weil der Kostenvorschuss gezahlt wurde, der Antragsteller kostenbefreit ist oder einen PKH-Antrag gestellt hat oder der Antragsgegner die Abgabe nach Widerspruch beantragte), erhalten die Parteien des Mahnverfahrens hierüber selbstverständlich Mitteilung.

    Alles klar, danke.:daumenrau

    Zitat

    Nur rein interessehalber: Arbeitest du gerade an einem "1x1 des Mahnverfahrens"? ;)

    Meinst Du etwa, ich arbeite an einem neuen Ratgeber mit dem o.g. Titel? Jawohl. Ich habe gerade das Vorwort fertig geschrieben.

    Spass beiseite!:D Du hast recht.

    Im Studium habe ich mich mit diesem Abschnitt der ZPO nicht derart eingehend beschäftigt. Aufgrund der unverschuldeten Selbstbetroffenheit bin ich auf eine etwas tiefgehendere Auseinandersetzung mit dem Mahnverfahren angewiesen. Und das macht mir mehr Spass als im Studium.:)

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