Hallo,
wie wird verfahren, wenn ein minderjähriges Kind eine Erbschaft erhält?
Bsp. Vater ist seit längerem verstorben; Großvater verstirbt, das Kind ist somit als Enkel der nächste Erbe. Ist die Mutter des Kindes als gesetzliche Vertreterin tatsächlich dazu verpflichtet, dass Erbe des Kindes anzulegen? Im konkreten Fall hat das Jugendamt gefordert, dass ein Sparbuch angelegt wird und das Familiengericht eingeschaltet. Die Mutter muss nun das - auch für den Sohn - verbrauchte Geld auf ein Sparbuch einzahlen. Welche gesetzliche Grundlage gibt es dafür?
Danke vorab.
Liane