Gemeinschaftliches Testament, wer wird benachrichtigt?

  • Guten Morgen,
    für Nachlassexperten ein Klacks, die folgende Frage:

    Ich hab hier ein gemeinschaftliches notarielles Testament von Ehegatten vorliegen.

    Es beinhaltet gegenseitige Erbeinsetzung und Schlusserbeneinsetzung.

    Die Ehefrau ist jetzt kinderlos verstorben.

    Alleiniger testamentarischer Erbe ist nun der Ehemann.

    Eltern der Erblasserin sind vorverstorben, Erblasserin hat laut Aussage des Ehemannes noch ca. 12 Geschwister, wovon 3 noch leben sollen. Es besteht keinerlei Kontakt.

    In welchem Verhältnis die Schlusserben zur Verstorbenen stehen ist mir unbekannt.

    Wen benachrichtige ich denn nun alles (außer den Ehemann) von der Testamentseröffnung?


    Danke fürs Antworten!
    Döner

  • Alle gesetzlichen Erben.

    Das ist in der Theorie ganz nett, scheitert aber in der Praxis daran, dass man die gesetzlichen Erben in dem genannten Fall wohl erst aufwendig ermitteln müßte und das wird wohl keiner machen. Also einen Pfleger für die gesetzlichen Erben bestellen? Vgl. hier und dabei mein Beitrag #8: https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…rben+beteiligen

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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