Guten Morgen,
für Nachlassexperten ein Klacks, die folgende Frage:
Ich hab hier ein gemeinschaftliches notarielles Testament von Ehegatten vorliegen.
Es beinhaltet gegenseitige Erbeinsetzung und Schlusserbeneinsetzung.
Die Ehefrau ist jetzt kinderlos verstorben.
Alleiniger testamentarischer Erbe ist nun der Ehemann.
Eltern der Erblasserin sind vorverstorben, Erblasserin hat laut Aussage des Ehemannes noch ca. 12 Geschwister, wovon 3 noch leben sollen. Es besteht keinerlei Kontakt.
In welchem Verhältnis die Schlusserben zur Verstorbenen stehen ist mir unbekannt.
Wen benachrichtige ich denn nun alles (außer den Ehemann) von der Testamentseröffnung?
Danke fürs Antworten!
Döner