Presseartikel über ein Nachlassgericht
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Sowas hab ich bei unserem Gericht erst einmal gesehen, dass ein Erbenaufruf gemacht wurde. Ist das gängige Praxis?
Aber die Aussage, dass nur bei kniffligen Nachlassvorgängen ein Nachlasspfleger bestellt wird, halte ich für ein Gerücht oder...? -
Bin mir nicht sicher, was TL uns mit dem Artikel sagen will...
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Bin mir nicht sicher, was TL uns mit dem Artikel sagen will...
Oh...ich habe das völlig ohne Hintergedanken eingestellt...einfach so, weil des ein Artikel war, der Bezug zum NL-Bereich dieses Forums hat. Mehr steckt nicht dahinter. Wohin hier die Diskussion geht und/oder ob es überhaupt eine Diskussion gibt, können wir ja einfach mal abwarten. Bin gespannt
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Na ja, man könnte jetzt den Artikel auseinanderpflücken (Haftung des Staates und so) aber man kann ja auch nicht erwarten, dass das ganze in einen seitenlangen Aufsatz ausartet.
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Ich pick mal einen Satz raus, dummerweise sogar der letzte Satz:
"Doch viele Betroffene, so die Rechtspflegerin, wissen überhaupt nichts von der Möglichkeit, dass sie auch ein Erbe ausschlagen können. „Ich wünsche mir, dass die Bürger informierter sind.“
Den Satz halte ich wohl für ein Gerücht, ich wünschte mir eher im Interesse der Gerichte, dass die Leute mal über Haftungsbeschränkungen aufgeklärt werden würden. Natürlich ist das nicht Aufgabe der Nachlassgerichte. Manchmal glaube ich, ich stehe mit meiner Meinung alleine da. Wenn ich mir die Nachlassakten bei den Gerichten so anschaue und ständig 30 - 50 Ausschlagungen darin finde, dann wünschte ich mir schon mal eine Systemänderung.
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Die wird es aber nicht geben, ausschlagen ist viel einfacher.
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