Vermögensnachweis für Kind bei Insolvenz Elternteil

  • Hallo,

    ich habe eine Akte übernommen: "Vermögensverzeichnis bei Insolvenz".
    Das Verzeichnis wurde eingereicht, Sparvermögen für ein Kind vorhanden. Der Kollege hat dann im jährlichen Rhythmus den Nachweis über den Bestand des Sparvermögens angefordert, nun habe ich die Akte übernommen.

    Mir widerstrebt es, hier einfach so weiter zu machen. Das Insolvenzverfahren wurde bereits aufgehoben, der Elternteil befindet sich in der Restschuldbefreiungsphase, diese endet in etwas weniger als einem Jahr. Es lagen und liegen keine Anhaltspunkte für eine Vermögensgefährdung vor.

    Meine Frage daher: steht es irgendwo genau (auch evtl. in einer obergerichtlichen Entscheidung), dass und wie lange ich die Eltern / den Vermögensbestand überprüfen muss/darf?

  • Nein, das steht nirgends! Ich halte das Verhalten des Kollegen - ohne weitere Anhaltspunkte für eine Gefährung des Kindesvermögens - für völlig überzogen.

    An Deiner Stelle würde ich einen Aktenvermerk dahingehend fertigen, dass Anhaltspunkte für eine Vermögensgefährung bislang nicht ersichtlich sind und dass weitere Prüfungen daher nicht angezeigt erscheinen. Danach kann die Akte dann weggelegt werden.

    Ulf

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