Hallo,
ich habe eine Akte übernommen: "Vermögensverzeichnis bei Insolvenz".
Das Verzeichnis wurde eingereicht, Sparvermögen für ein Kind vorhanden. Der Kollege hat dann im jährlichen Rhythmus den Nachweis über den Bestand des Sparvermögens angefordert, nun habe ich die Akte übernommen.
Mir widerstrebt es, hier einfach so weiter zu machen. Das Insolvenzverfahren wurde bereits aufgehoben, der Elternteil befindet sich in der Restschuldbefreiungsphase, diese endet in etwas weniger als einem Jahr. Es lagen und liegen keine Anhaltspunkte für eine Vermögensgefährdung vor.
Meine Frage daher: steht es irgendwo genau (auch evtl. in einer obergerichtlichen Entscheidung), dass und wie lange ich die Eltern / den Vermögensbestand überprüfen muss/darf?