Hallo zusammen,
habe folgenden Fall auf dem Tisch und hätte gern eure Meinung, auf was ihr achten würdet:
Minderjähriger ist Alleinerbe seines verstorbenen Vaters geworden. Vater wohnte in Prag und hinterließ dem Kind eine vermietete ETW.
Diese soll nun verkauft werden. Schlecht übersetzter Kaufvertrag liegt mir vor.
Als erstes fällt auf, dass im vor kurzem abgegebenen VV nach § 1640 BGB ein sehr viel höherer Verkehrswert für die ETW angegeben wurde.
Weiter sind im Vertrag bei Nichteinhaltung verschiedener Fristen Vertragsstrafen und/oder Rücktrittsrechte vereinbart worden.
Es folgt Aufzählung, was alles als Zubehör angesehen wird. Über die Tatsache, dass die Wohnung vermietet ist und dass das genannte Zubehör auch dem Vermieter= Kind gehört, steht nichts im Vertrag bzw. habe ich hierüber keine Informationen.
Der Kaufpreis soll teilweise an einen Vermittler und teilweise auf ein Anderkonto des Notars gehen. Der Vermittler trägt die Kosten der Beurkundung.
Bislang liegt mir weder ein Erbschein noch ein Grundbuchauszug vor, geschweige denn ein Verkehrswertgutachten. Zumindest die Erbenstellung und die Grundbucheinsicht wurden vom Notar als gegeben festgestellt durch Vorlage von Eigentumsurkunde und einem Beschluss des dortigen „Nachlassgerichts“.
Die Gründe für den Verkauf wurden im VV-Verfahren damals mit Renovierungsstau und mehr Kosten als Mieteinnahmen angegeben. Nachweise hierüber habe ich auch nicht.
Kind ist drei Jahre alt.
Da alle Nachweise ggfls zu übersetzen wären, wollte ich mal eure Meinung, was ihr verlangen würdet.