Anrechnung Aufwandsentschädigung

  • Hallo Ihr Lieben,

    habe mal eine Frage zur Berechnung des Unterhaltes für ein minderj. Kind. Unterhaltspflichtiger hat regelmäßiges Nettoeinkommen und darüber hinaus erhält er noch eine Aufwandsentschädigung als Bürgermeister (Ehrenamt). Letztere wird zu 40 % versteuert, der Rest ist steuerfrei. Ich denke, dass der zu versteuernde Teil zum Einkommen hinzu gerechnet werden muss. Aus den hiesigen Unterhaltsleitlinien finde ich dazu nichts. Lediglich das Aufwendungspauschalen zu 1/3 anzurechnen sind. Aber ob dergleichen unter Aufwendungspauschalen fällt? Das würde dann bedeuten, dass der gesamte Betrag zu einem Drittel anzurechnen ist?

    Ich danke Euch schon mal vorab!

  • Klar, weiß ich doch.....ich wollte es ganz privat wissen....und es hätte ja sein können, dass sich jemand schon mal, vielleicht auch im Zusammenhang mit VKH, mit der Anrechenbarkeit dergleichen beschäftigt hat, bzw. sonstig Bescheid weiß.....

  • Für Privatangelegenheiten müsste wohl auf die Suchbegriffe "Aufwandsentschädigung+Unterhalt" beim Gurgeln verwiesen werden.

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