Ich habe hier ein Schuldnerehepaar, die haben einen Rechtsanwalt mit der Schuldenbereinigung beauftragt (jeder 7 Gläubiger).
Der RA hat die Schuldner weder auf BerH noch auf die kostenlosen Schuldnerberatungen verwiesen.
Die Rechnung beziffert sich auf 900,00 + USt.
In der Rechnung ist keine Gebührennummer nach dem RVG angegeben, keine Auslagen.
Vor einiger Zeit war schon mal ein Schuldner hier, der diesen RA beauftragt hatte. Kann man sich im Nachhinein noch dagegen wehren? Sind die gezahlten Gebühren möglicherweise anfechtbar?