Rechtsanwalt im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren

  • Naja, mich ärgert das irgendwie. Alle drei Schuldner hatten das Geld nicht und haben es sich bei Bekannten geliehen. Nachweislich.

    Ich weiß, es geht hier nicht um mein persönliches Empfinden dabei. Aber irgendwie finde ich das alles nicht richtig.

  • Naja, mich ärgert das irgendwie. Alle drei Schuldner hatten das Geld nicht und haben es sich bei Bekannten geliehen. Nachweislich.

    Ich weiß, es geht hier nicht um mein persönliches Empfinden dabei. Aber irgendwie finde ich das alles nicht richtig.

    Da hilft nur mehr Beratungshilfe oder mehr Personal für die Schuldnerberatungen.

    Wenn sich denn schon mal ein Schuldner aufrafft oder aufgerafft wird und erlebt, dass er später wiederkommen soll, der braucht doch eine Psyche, die nach meinen Erlebnissen gerade dort selten anzutreffen ist.

  • jetzt steht das was von geliehen, aber ich bin kein Mitglied der Kirch und glaube (zur Zeit) auch nicht alles.

    Manchmal stellt sich Vieles als subjektive Wahrheit dar. Darlehen vereinbart und heimlich schon abgeschrieben.

    Wurden denn die gel. 900 auch im Gläubigerverzeichnis aufgeführt????:teufel::yes:

  • Meine berühmte Frage an den Samariter ist immer: Was haben sie sich den vorgestellt, meinten sie ihr Geld wieder zu bekommen?

    Und dann sind wir wieder bei der Anweisung auf Schuld und Anweisung auf Darlehen. Und die super Theorie, die Silberkotelett dazu vertritt.

    So ich habe Hunger, ich hole mir mal eine Breze und reichlich Obazda. Bin gleich wieder da.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Und dann sind wir wieder bei der Anweisung auf Schuld und Anweisung auf Darlehen. Und die super Theorie, die Silberkotelett dazu vertritt.

    Zuviel der Ehre. Die Theorie wird gerade in die Praxis umgesetzt... Es laufen drei Klageverfahren, die wir aufgrund einer ordentlichen Masse notfalls auch mal durch die Instanzen treiben werden. Ich werde berichten!

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Spontan gefragt: Wo ist die Gläubigerbenachteiligung, wenn das aus dem Unpfändbaren geleistet wurde?

    Gute Frage!

    Erwirbt ein Insolvenzschuldner im laufenden Insolvenzverfahren aus seinem unpfändbaren Vermögen Vermögensgegenstände, so fallen diese in die Insolvenzmasse, wenn sie nicht ihrerseits unpfändbar i.S.d. § 36 Abs. 1 InsO sind. Hierzu zählt etwa der Autokauf, der aus dem unpfändbaren Einkommen des Schuldners finanziert wurde. Ist das Auto nicht aus anderen Gründen (§ 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO) unpfändbar, wird es im Erwerbszeitpunkt zum Massegegenstand.

    • LG Coburg, Urteil vom 06.05.2008, Az. 23 O 26/08
    • Uhlenbruck/Hirte, InsO, 13. Aufl. 2010, § 36 Rn. 51a unter Hinweis auf AG Hamburg, Beschluss vom 11.09.2006 - 67g IN 525/02
    • MünchKomm-InsO/Peters, 3. Aufl. 2013, § 35 Rn. 45f.
    • Eickmann in: Heidelberger Kommentar zur InsO, 6. Aufl. 2011, § 35 Rn. 36
    • Braun/Bäuerle, InsO, 5. Aufl. 2012, § 36 Rn. 1
    • Hess/Weis, Das neue Anfechtungsrecht, 2. Aufl. 1999, §§ 35, 36 Rn. 36 bis 39


    Glücklicherweise wurde dies erst vor kurzem vom BGH (Beschl. v. 26.09.2013, IX ZB 247/11) ausdrücklich bestätigt. Damit spart man sich (endlich) die ganze Diskussion...

    Das Gleiche gilt auch in dem hier streitigen Fall vor der Insolvenzeröffnung, dass mit dem an sich unpfändbaren Einkommen der Schuldner eine Forderung eines Gläubigers befriedigt wird. Denn zumindest in der logischen Sekunde vor der Überweisung oder Barzahlung an den Rechtsanwalt war die Unpfändbarkeit des Betrages weggefallen und das Geld Bestandteil des pfändbaren Vermögens der Schuldner geworden. Wäre das Verfahren bereits eröffnet gewesen, wäre das Geld - nach dem Obenstehenden - Insolvenzmasse gewesen. Aufgrund der Weggabe des Betrages hat sich folglich die Insolvenzmasse verringert, was zur Gläubigerbenachteiligung führt.

    Lange Rede, kurzer Sinn: Gläubigerbenachteiligung (+).

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Die Schuldner behaupten, es gäbe keine Vergütungsvereinbarung. Nur Anschreiben (Plan gescheitert, Antrag könnte eingereicht werden, zuvor wäre aber noch die Rechnung zu begleichen) und Rechnung. 300 € waren (laut Schuldner) vor Beginn der Beratung zu zahlen. In der Rechnung steht nix von RVG, kein Gegenstandswert oder sonst irgendwas.

    Die Gesamtrechnung - nicht als Vorschussrechnung ausgewiesen - stammt vom Januar 2013, die Einigung ist gescheitert im April.

    Das ist ja nun mehr als dubios alles. :gruebel:

  • In dem Fall könnte man schon auf der BRAO / RVG - Ebene arbeiten. Wo ist hier die wirksame Vergütungsvereinbarung :gruebel:

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • In dem Fall könnte man schon auf der BRAO / RVG - Ebene arbeiten. Wo ist hier die wirksame Vergütungsvereinbarung :gruebel:

    Gibt´s wohl nicht. Und ja, ich neige gerade dazu, der Kammer einen netten Hinweis zu geben. Dazu müsste ich mir aber das Okay des Chefs wohl noch holen. Anonym geht ja wohl nicht. :mad:

  • Spontan gefragt: Wo ist die Gläubigerbenachteiligung, wenn das aus dem Unpfändbaren geleistet wurde?

    Die Vorschriften der Insolvenzordnung stehen der Befriedigung einzelner Insolvenzgläubiger aus dem insolvenzfreien Vermögen des Schuldners während des Insol-venzverfahrens grundsätzlich nicht entgegen.

    BGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - IX ZR 93/09

  • Der Bart dieser Entscheidung ist schon fast so lang wie meine Koteletten...

    Der entscheidende Punkt wurde von AndreasH hier sehr gut herausgearbeitet: "Zahlungen aus dem unpfändbaren Arbeitseinkommen sind nicht anfechtbar - es sei denn, die Zahlungen wurden, bevor sie das Vermögen des Schuldners verlassen haben, aufgrund anderer Umstände, z.B. dem Eingang auf einem pfändbaren Konto, pfändbar."

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • nur mal kurz http://lexetius.com/2010,4335 in die Runde geworfen.....

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Diese Entscheidung (BGH, Urt. v. 14.10.2010 - IX ZR 16/10) stammt vom selben Tag wie die von Zwangsvollstreckungsrecht zitierte (BGH, Urt. v. 14.10.2010 - IX ZR 93/09), führt aber hier nicht weiter. Denn in Rn. 8 stellt der BGH fest:

    "Die Zahlung erfolgte nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und benachteiligte die übrigen Insolvenzgläubiger, weil sie nach der Feststellung des Berufungsgerichts aus dem pfändbaren Vermögen des Schuldners erfolgte und daher die künftige Insolvenzmasse minderte."

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • arrgh, man (besser: ich) sollte Entscheidungen nicht immer quer lesen. Danke für den Hinweis !

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
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