Hallo liebe Insolvenzler,
in meinem Verfahren ist Eigenverwaltung angeordnet.
Meine Frage ist jetzt, darf / muss der Eröffnungsbeschluss auch an Schuldner der Insolvenzschuldnerin zugestellt werden?
Ich frage mich das, da diese Schuldner ja nicht darauf hingewiesen werden müssen, dass sie nicht mehr an die Inso-Schuldnerin zahlen dürfen, da ja Eigenverwaltung besteht.
Ich danke schon jetzt allen für die Gedankenarbeit.