Benachrichtigung

  • Sind die Vermächtnisnehmer zu benachrichtigen ,wenn es im Testament heißt:
    Die Kinder unserer Erben sollen ein ( Geld)Vermächtnis erhalten, welches nach dem Tod des Letztversterbenden fällig wird?
    Danke.

  • Es handelt sich um den ersten Sterbefall ( sonst wäre meine Frage wohl verboten )
    Schlusserben sind die beiden Kinder der Testierenden- VN die Enkel = Kinder der ERblasserkinder.

  • Der Sachverhalt ist immer noch zu dürftig.
    Wenn es klar eine Bestimmung auf das Ableben des überlebenden Ehegatten ist, dann sind die Enkel beim 1. Erbfall nicht zu benachrichtigen, wenn es unklar ist oder die Anordnung auch für den 1. Erbfall gilt (und nur die Fälligkeit auf den Tod des Überlebenden hinausgeschoben ist), dann sind sie zu benachrichtigen.

  • dann ist die Sachverhaltsschilderung wohl so unklar wie die Anordnung im Testament und es wird benachrichtigt.
    Dank an Uschi und Steinkauz

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