familiengerichtliche Genehmigung

  • Bin frisch aus dem Urlaub zurück und hab durch Zufall eine Akte auf den Tisch bekommen, die von einem Kollegen bearbeitet wurde:

    Zum Hintergrund: Opa verstirbt und hat ein Testament verfasst. Hiernach geht das angesparte Vermögen in drei Teile, je ein Drittel an die beiden Kinder und ein Drittel an die drei Enkelkinder. Zum Erbe gehören neben zahlreichen Sparbüchern, Konten und Aktienpaketen auch Beteiligungen an einer Treuhand GmbH. Die Erben haben nach Angaben des Vaters der minderjährigen Enkelkinder (und Sohnes des Erblassers) das Vermögen bereits wertmäßig untereinander aufgeteilt. Zu diesem Zweck haben die Eltern der Minderjährigen unter Vertretung dieser sowie die Tochter des Erblassers bereits eine Erklärung verfasst, in welcher eben jene Beteiligungem an den Kindsvater und gesetzlichen Vertreter der Minderjährigen übertragen werden. Die oben genannten Treuhand GmbH fordert den Vater der Minderjährigen nun auf, die gerichtliche Genehmigung einzureichen. Der Vater legt die Unterlagen vor zur Prüfung des Sachverhalts. Mein Kollege schreibt nun folgendes raus: Es handelt sich hierbei um einen Verzicht auf einzelne Nachlassteile im Rahmen einer Erbauseinandersetzung. Diese ist grundsätzlich nicht genehmigungsbedürftig.

    Leider ist der Kollege mittlerweile an ein anderes Gericht abgeordnet worden, so dass ich nicht mehr nachfragen kann.

    Ist nicht die Erbauseinandersetzung genehmigungsbedürftig? Und damit nicht auch die Übertragung der Beteiligungungen? Und für die Auseinandersetzung und Übertragung der Beteiligungen müsste doch auch ein Ergänzungspfleger bestellt werden...


  • Ist nicht die Erbauseinandersetzung genehmigungsbedürftig? Und damit nicht auch die Übertragung der Beteiligungungen? Und für die Auseinandersetzung und Übertragung der Beteiligungen müsste doch auch ein Ergänzungspfleger bestellt werden...

    Sehe ich wie Du, da "minderjährige Kinder" vorhanden sind, Pfleger für jedes.

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