Hallo,
eine Kindesmutter hat für ihre vier Kinder die Erbschaft ausgeschlagen (nachdem sie für sich ausgeschlagen hat) und gleichzeitig beantragt, ihr gemäß § 1628 BGB die Entscheidung über die Erbausschlagung allein zu übertragen.
Jetzt bekomme ich eine Abschrift des Protokolls der nichtöffentlichen Sitzung des Familiengerichts indem der Vater die Zustimmung zur Erbausschlagung und für den Fall, dass die Frist bereits abgelaufen ist, die Zustimmung zur Anfechtung einer Erbschaftsannahme.
Die Mutter nimmt ihren Antrag nach § 1628 BGB zurück.
Ist das jetzt eine wirksame Erbausschlagung?