Erbausschlagung in nichtöffentlicher Sitzung des Familiengerichts?

  • Hallo,

    eine Kindesmutter hat für ihre vier Kinder die Erbschaft ausgeschlagen (nachdem sie für sich ausgeschlagen hat) und gleichzeitig beantragt, ihr gemäß § 1628 BGB die Entscheidung über die Erbausschlagung allein zu übertragen.

    Jetzt bekomme ich eine Abschrift des Protokolls der nichtöffentlichen Sitzung des Familiengerichts indem der Vater die Zustimmung zur Erbausschlagung und für den Fall, dass die Frist bereits abgelaufen ist, die Zustimmung zur Anfechtung einer Erbschaftsannahme.

    Die Mutter nimmt ihren Antrag nach § 1628 BGB zurück.

    Ist das jetzt eine wirksame Erbausschlagung?

  • Ist die Frist jetzt abgelaufen ? Was die Form angeht, müsste man prüfen, ob dies möglich ist. Aus dem Kopf weiß ich, dass im Rahmen eines Vergleichs Grundbuchbewilligungen, sogar Auflassungen, erklärt werden können. Aber ob die Erklärung des Vaters im Rahmen eines Vergleichs erfolgte ?

  • Die Frist läuft noch bis zum Ende der Woche. Da kein Vergleich (§ 127a BGB) geschlossen wurde, hab ich den Vater jetzt (reinn vorsorglich) angeschrieben, er möge bitte die Ausschlagung nochmal beim Nachlassgericht erklären.

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