Hallo zusammen,
ich bin Nachlasspfleger und mich würde mal interessieren, wie die Praxis so in Deutschland ist:
Normalerweise ist die Rechnungslegung des Nachlasspflegers analog zur Betreuerseite jährlich zu prüfen. Wenn Erben gefunden werden, der Erbschein erteilt ist können die Erben dem Nachlassgericht und dem Nachlasspfleger Entlastung erteilen. Spätestens dann endet die Prüfpflicht des Nachlassgerichts. Wo hört ihr mit der Prüfung in der Praxis auf? Wenn die ersten Erben bekannt sind, wenn der Erbscheinantrag gestellt ist, wenn der Erbschein erteilt ist, wenn die Entlastung erteilt wurde?
Vielen Dank. Über eine rege Beteiligung würde ich mich sehr freuen.