Wir vertreten eine polnische Firma. Mit der Gegenseite, einer Firma aus Deutschland, wurde eine Gerichtstandsvereinbarung bei einem LG in D getroffen.
Kann man einen Mahnbescheid in Deutschland beantragen ? Oder direkt klagen ?
Verzicht auf die Einrede der Verjährung läuft am 31.10.2013 aus !