Kürzung des Kindesunterhalts bei vorübergehender "Abwesenheit" des Kindes?

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    liebe Familien- und Unterhaltsrechtsexperten,

    ich würde mich sehr über einige Tipps zum folgenden Fall freuen:

    Kindesunterhalt ist tituliert, Kindsvater zahlt regelmäßig.
    Nun befindet sich das Kind (12 J.) seit einer Woche aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses in einer psychiatrischen Kinderklinik, Aufenthalt ca. 3 Monate.
    Ist der Unterhalt zu kürzen und wenn ja, wie kann man dies berechnen?

    Vielen Dank für die Hilfe!

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