Überschuldung des Nachlasses bei eingetragener Auflassungsvormerkung

  • hallo,

    mir liegt ein Antrag auf Genehmigung einer Erbausschlagung eines minderjährigen Kindes vor.
    Laut Auskunft des Grundbuchantes ist zugunsten des Verstorbenen an einem Grundstück eine Auflassungsvormerkung seit 2007 eingetragen ? Stellt die Vormerkung einen Vermögenswert dar oder kann ich diese bei der Prüfung der Überschuldung außer Acht lassen ?

  • Die AV ist bloß ein Sicherungsmittel. Interessant ist, welchen Anspruch sie sichert, was sich aus der Bewilligung ergeben sollte. Also Grundakte beiziehen und prüfen.

    Ulf

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