hallo,
mir liegt ein Antrag auf Genehmigung einer Erbausschlagung eines minderjährigen Kindes vor.
Laut Auskunft des Grundbuchantes ist zugunsten des Verstorbenen an einem Grundstück eine Auflassungsvormerkung seit 2007 eingetragen ? Stellt die Vormerkung einen Vermögenswert dar oder kann ich diese bei der Prüfung der Überschuldung außer Acht lassen ?