Ich habe noch eine Frage zu dem Thema im Allgemeinen:
Ich habe einen Ergänzungspfleger für die Vertretung bei der Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts bestellt. Das war das erste Mal, dass ich so einen Fall hatte.
Jetzt stellt sich mir die Frage: Genehmige ich in so einem Verfahren überhaupt etwas? Ich bin ja eigentlich der Meinung nicht, aber irgendwie erscheint es mir auch komisch, einen Ergänzungspfleger zu bestellen und dann einfach nichts mehr zu tun, bis die Ergänzungspflegschaft beendet ist.
Hatte schon jemand so einen Fall? Wie wird nach der Bestellung weiterverfahren?