Liebe Kolleginnen und Kollegen,
meine Kollegin hat ein Problem mit einem Familienfall, den sie bearbeitet hat. Ihr lag eine Auschlagung für ein minderjähriges Kind vor, die sie zu genehmigen hatte. ich habe mir die Akte selber angesehen...sie hat nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt, sämtliche Anfragen gestartet, die Kindsmutter konnte keine Auskünfte geben...so dass sie am Ende das Ergebnis hatte, dass der Nachlass nicht überschuldet ist sondern sogar noch ein (kleines) Guthaben vorhanden war. Also hat sie die Genehmigung nicht erteilt, Beschluss ist zugestellt und mittlerweile rechtskräftig.
Nun tauchen plötzlich ein Haufen Gläubigeranfragen auf und es stellte sich heraus, dass der Nachlass wohl tatsächlich überschuldet ist...der versagende Beschluss ist aber rechtskräftig...was kann man denn nun tun?
Wir sind wirklich am Grübeln...rein rechtlich ist nichts schief gelaufen...aber moralisch kann man ja sowas nicht stehen lassen...
Über eine Wiedereinsetzung wirds wohl nicht laufen können...wir dachten eventuell an eine Anfechtung der Annahme der Erbschaft? Die Kindsmutter hat ja auch erst nach RK des Beschlusses erfahren, dass der Nachlass tatsächlich überschuldet ist...allerdings ist die "Annahme" ja auch nur erfolgt, weil das Gericht die Ausschlagung nicht genehmigt hat...oder ist es gar nicht so kompliziert und wir sehen es nur nicht?