Guten Tag zusammen
Wir grübeln hier gerade, wie lange die Unzuständigkeit eines Gerichts gerügt werden kann. Kann man z.B. erst in der Verhandlung, ohne Stellung von Sachanträgen, die Unzuständigkeit rügen oder muß das zwingend vor dem Termin sein? Und kann der Gegner dann in der Verhandlung noch die Verweisung beantragen?