Mein Fall:
Die KM hat für ihren Antrag auf Einrichtung einer Ergänzungspflegschaft VKH bewilligt bekommen. Der Anwalt hätte nun gern sein Geld aus der Staatskasse.
Der Ergänzungspfleger wurde für das Kind in einem Strafverfahren gegen den KV wegen sexuellen Missbrauchs bestellt.
Meine Aufgabe:
Verfahrenswert festsetzen.
Mein Problem:
Ich habe keine Ahnung, nach welcher gesetzlichen Norm sich das in diesem Fall richtet.
Die Rechtsanwältin hat mal 3.000 € als Wert vorgeschlagen mit der Argumentation es handele sich um einen Teilbereich des Sorgerechts.
Hoffentlich könnt ihr mir da weiterhelfen.